Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

Anpassung des Steuerrechts für Kliniken dringend erforderlich

(Berlin) – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert eine Neubewertung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser. DKG-Präsident Wolfgang Pföhler betonte, die offensichtliche Diskrepanz zwischen Steuer- und Sozialrecht im Krankenhaus schaffe eine erhebliche Unsicherheit in den Kliniken: „Den Krankenhäusern wird aktuell und auf Jahre hinaus äußerste Flexibilität bei der Umstellung auf ein völlig verändertes Vergütungssystem abverlangt. Um sicherzustellen, dass diese Umstellung ohne negative Auswirkung auf die gesundheitliche Versorgung bewältigt werden kann, sind umgehende Änderungen und Klarstellungen im Steuerrecht erforderlich“.

Pföhler machte deutlich, dass die fehlende Anpassung des Steuerrechts auf die gesundheitspolitischen Vorgaben der letzten Jahre seit langem zu großer Unsicherheit bei der Besteuerung im Krankenhausbereich führe. Eine Klarstellung seitens des Gesetzgebers im Bereich der Gemeinnützigkeit sowie der Umsatzsteuer sei daher zwingend erforderlich. Der DKG-Präsident: „Die Krankenhäuser sind durch die gesetzlichen Finanzierungsgrundlagen nach Jahren der Budgetdeckelung an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit angekommen. Zusätzliche steuerliche Belastungen sind nicht mehr tragbar“. Die DKG fordere daher eine Angleichung der steuerrechtlichen Vorgaben an die grundlegend veränderte Krankenhausstruktur sowie an die gesetzlichen Aufgaben der Selbstverwaltung.

Insbesondere müssten die Kosten der Krankenhäuser durch eine auf die sozialrechtlich vorgegebene Leistungsstruktur der Kliniken angepasste Umsatzsteuerbefreiung gefestigt werden. Zudem sei die Stabilisierung der bei den Krankenhäusern anfallenden Erträge durch eine Reform der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen unabdingbar. Ähnlich verhielte es sich mit einer systemgerechten Besteuerung der Selbstverwaltungsinstitute. Durch eine entsprechende Anpassung der gemeinnützigkeits- sowie umsatzsteuerrechtlichen Regelungen könne hier rasch Abhilfe geschaffen werden.

Die DKG hat die Problematik ausführlich analysiert und den gesetzlichen Änderungsbedarf in einem detaillierten Grundsatzpapier zur aktuellen steuerrechtlichen Bewertung von Krankenhausleistungen formuliert. Darin wird erläutert, welche Gesetzesänderungen bzw. Änderungen der Umsatzsteuerrichtlinien 2005 sowie Klarstellungen seitens des Bundesministeriums der Finanzen notwendig sind, um den politischen Widerspruch zwischen Gesundheits- und Steuerpolitik aufzulösen. Insbesondere muss dabei die Grundlage für die Befreiung der Krankenhäuser von der Umsatz- und Ertragssteuer an die veränderten gesetzlichen Aufgaben angepasst werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: 030/39801-0, Telefax: 030/39801-301

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