Pressemitteilung |

Anstieg der Arzneimittelausgaben geringer als erwartet / Zuzahlungen nicht weiter gestiegen / Einsparung durch Festbeträge auf Rekordhöhe

(Essen) - Nachdem im vergangenen Jahr die Arzneimittelausgaben um zehn Prozent zurückgegangen waren, kommt es in diesem Jahr zu einem Ausgabenanstieg. Gaben die gesetzlichen Krankenkassen im letzten Jahr 21,0 Mrd. Euro für Arzneimittel aus, werden es aktuellen BKK-Schätzungen nach in diesem Jahr insgesamt für alle gesetzlichen Krankenkassen rund 24,6 Mrd. Euro sein. Dies entspricht einem Ausgabenanstieg von 17,2 Prozent bzw. 3,6 Mrd. Euro. Damit wird der tatsächliche Ausgabenanstieg 400 Millionen unter dem bisher erwarteten Wert liegen. Der Grund dafür ist, dass die Arzneimittelausgaben im Herbst 2005 weniger stark anstiegen sind, als von vielen Fachleuten im Jahresverlauf prognostiziert wurde.

Das Zuzahlungsvolumen der Versicherten bleibt mit rund 2,4 Mrd. Euro konstant. Die Abschläge für die Gesetzliche Krankenversicherung verringern sich, so die BKK-Schätzung, von 2,7 Mrd. Euro im vergangenen Jahr auf 1,8 Mrd. Euro im laufenden Jahr. Gleichzeitig müssen die Versicherten seit 2004 nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich selbst bezahlen. Entscheidende Gründe für den Anstieg der Arzneimittelausgaben sind nicht nachvollziehbare Mengenausweitungen, die Verschreibung von patentgeschützten Analogpräparaten, also neuen und teuren Arzneimitteln ohne therapeutischen Fortschritt und die Verringerung des Herstellerabschlags von 16 auf sechs Prozent.

Einsparungen durch Festbeträge auf Rekordhöhe
Die 1989 von dem damaligen Gesundheitsminister Norbert Blüm (CDU) eingeführte Festbetragsregelung zur Dämpfung der Arzneimittelausgaben wurde im Laufe der Jahre weiter verbessert, zuletzt durch das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) im Jahr 2004. Seither können wieder Festbeträge auch für patentgeschützte Analogpräparate festgesetzt werden. Damit gibt es Höchstzahlungen nur noch für Höchstleistungen.

Auch wenn die Pharmaindustrie seit über 15 Jahren versucht, die Festbetragsregelung juristisch zu Fall zu bringen, hat diese sich jedoch bei diversen Prozessen vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundessozialgericht und zuletzt im November vor dem Sozialgericht Berlin behauptet. Festbeträge haben sich als das einzige Steuerungsinstrument erwiesen, das nachweislich anhaltend kostendämpfend wirkt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK), Bundesverband Ann Hörath, PR-Referentin Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: (0201) 179-01, Telefax: (0201) 179-1000

(sk)

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