Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Antidiskriminierungsgesetz weiter verbessern!

(Berlin) - Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat in Ergänzung seiner Stellungnahme zum ersten Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes seine Kritik auch am überarbeiteten Entwurf in einem Schreiben an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags wiederholt.

"Die Nachbesserungen gehen zwar in die richtige Richtung. Insbesondere die ersatzlose Streichung der Haftung des Arbeitgebers für das Verhalten Dritter wird begrüßt. Dennoch wird auch der überarbeitete Entwurf von den Freien Berufen weiterhin als verbesserungsbedürftig angesehen", so Dr. Oesingmann, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe, in Berlin.

"Die Benachteiligung einzelner Personengruppen ist ohne wenn und aber zu verurteilen. Die Zielrichtung des Gesetzes ist insoweit nicht zu beanstanden. Doch auch der überarbeitete Entwurf geht weit über die EU-Vorgaben hinaus und bewirkt zusätzliche Bürokratie, insbesondere bei den kleinen Betriebseinheiten, wie sie in den Freien Berufen üblich sind.

Bei freiberuflichen Dienstleistungen steht zudem immer das persönliche Vertrauensverhältnis im Mittelpunkt. Benachteiligungsverbote können keine Anwendung auf schuldrechtliche Leistungsbeziehungen finden, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Dies ist regelmäßig bei den vertrauensvollen Beziehungen zwischen Arzt./.Patient, Steuerberater./.Mandant der Fall.

Wir fordern daher eine explizite Klarstellung, dass das Gesetz keine Anwendung auf Angehörige der Freien Berufe im Rahmen der Anbahnung eines Mandanten-/Patientenverhältnisses findet, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.

Für die Freien Berufe als Arbeitgeber haben die Regelungen des § 611a BGB schon bisher ausgereicht, um Diskriminierungen zu vermeiden. Verschärfungen sind entbehrlich und wegen des zum Beispiel bei Stellenbesetzungen entstehenden zusätzlichen Aufwandes schädlich für die Beschäftigungslage.


Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt rund 817 Tausend selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,8 Millionen Mitarbeiter - darunter ca. 157 Tausend Auszubildende - und erwirtschaften rund neun Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: 030/284444-0, Telefax: 030/284444-40

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