Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Anwälte: Speicherung der Mautdaten schafft / lückenloses Bewegungsprofil aller Verkehrsteilnehmer

(Berlin) - Das Bundesministerium des Innern plant eine Änderung des Mautgesetzes aus dem Jahre 2004. Die im Mautsystem gesammelten Daten sollen für Fahndungszwecke nutzbar gemacht werden. Nach dem geltenden Gesetz ist dies verboten. Nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist es völlig unverhältnismäßig, massenhaft Daten von unbescholtenen Personen zu erfassen, nur weil sie die Autobahn benutzt haben. Das im Gesetz verankerte Versprechen der Bundesregierung, das Mautsystem nicht zu einem Fahndungsinstrument umzuwandeln, soll gebrochen werden. Heute wird dies damit begründet, gegen schwere Straftaten vorgehen zu können. Nach der Salamitaktik ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch leichte Verkehrsordnungswidrigkeiten über die Mautdaten verfolgt.

„Das kennen wir schon von den Lkw-Tachoscheiben,“ sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Ursprünglich sollten sie den Fahrer schützen, indem sie sicherstellen, dass die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Jetzt werden sie auch dafür genutzt, um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verfolgen. Genau das werde auch mit den Mautdaten passieren, wenn man einmal damit anfange.

Nach Ansicht des DAV sei es nicht hinnehmbar, dass schon jetzt in Deutschland massenweise Daten gesammelt werden. Das betrifft insbesondere die Daten von unbescholtenen Bürgern. In Deutschland gerät künftig jeder ins Visier der Ermittler, egal ob er sich rechtstreu verhält oder nicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

(sk)

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