Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Anwälte gegen weitere Lockerungen bei der Telefonüberwachung / Grundrechte nicht durch die Hintertür abschaffen

(Berlin) - Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, Landtagsdrucksache 14/12261, wird nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ein neuer Versuch unternommen, das ohnehin schon gewaltig eingeschränkte Grundrecht des Art. 10 Grundgesetz auf Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses weiter auszuhöhlen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Polizei präventiv, also ohne konkreten Tatverdacht gegen eine bestimmte Person, nicht nur Telefongespräch abhören, sondern auch Telekommunikationsverbindungsdaten sowie Standorte von Mobiltelefonen erheben darf.

"Schon jetzt ist die Bundesrepublik Deutschland Weltmeister im Abhören von Telefongesprächen. Allein im Jahr 2002 wurden 10 Prozent mehr Telefone abgehört als im Vorjahr," so am 6.Mai Rechtsanwalt Georg Prasser, Stuttgart, Vizepräsident des DAV. Dies sei umso bedenklicher, als eine Untersuchung der Universität Bielefeld ergab, dass die richterliche Kontrolle von Telefonabhörmaßnahmen ineffektiv und unzulänglich ist.

Angesichts dieser Tatsachen erwartet der DAV mit Spannung das vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Gutachten des Max Planck Instituts zur Praxis von Telefonüberwachungsmaßnahmen. "Statt dieses Gutachten abzuwarten, wollen Sicherheitspolitiker offenbar mit dem Bayerischen Gesetzentwurf Fakten schaffen und wieder einmal Bürger- und Freiheitsrechte beschränken," so Prasser. Dies mit der Begründung, öffentliche Sicherheit und Ordnung mache dies erforderlich, ohne dieses "erforderlich" freilich belegen zu können. Besonders bedenklich sei, dass der Gesetzentwurf wesentlich weiter geht als die Regelungen der Strafprozessordnung. Hierzu Prasser: "Auch Rechtsanwälte, Abgeordnete, Geistliche und Journalisten können einschränkungslos abgehört und ihre Telefonkontakte registriert und aufgezeichnet werden." Dies sei nicht hinnehmbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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