Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Anwälte keine Staatsspitzel!

(Berlin) - Anlässlich der am Dienstag, dem 20. März 2001 anstehenden Sitzung des Ausschusses Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments über die Erweiterung der Geldwäscherichtlinie appellieren die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV), dass die Anwaltschaft nicht zu Spitzeln gegen ihre Mandanten eingesetzt wird. Der Europäische Rat und die EU-Kommission bezwecken mit der Erweiterung der Geldwäscherichtlinie, der Anwaltschaft bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten eine Verdachtsmeldepflicht aufzuerlegen. Dies bedeutet, dass der Anwalt, sobald er einen Verdacht auf Geld-wäschehandlungen hat, seinen eigenen Mandanten bei den staatlichen Behörden anzeigen muss. Damit wird in unerträglicher Weise das Grundrecht des Bürgers auf Verschwiegenheit des Anwalts verletzt. Den Mandanten darf er nicht einmal hierüber informieren.

„Die absolute Vertraulichkeit der Beziehung zwischen rechtssuchendem Bürger und dem Anwalt ist in allen EU-Mitgliedstaaten auf Grund des Rechtsstaatsprinzips geschützt und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgt. Dieses Recht muss unversehrt bleiben!“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des DAV und der BRAK.

Das Europäische Parlament hat sich bereits in erster Lesung für die Wahrung dieses Bürgerrechts eingesetzt. Die BRAK und der DAV hoffen sehr, dass das Europäische Parlament auch in zweiter Lesung Sorge dafür trägt, dass die Anwaltschaft nicht zu Spitzeln gegen ihre Mandanten eingesetzt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstraße 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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