Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Anwaltsberuf wird endlich Schwerpunkt der Juristenausbildung

(Berlin) - Die Justizministerkonferenz hat am 13. Juni 2001 entschieden, dass die Juristenausbildung verbessert und insbesondere an den Anforderungen der anwaltlichen Praxis ausgerichtet wird. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt diese Entscheidung als Einstieg in eine anwaltsorientierte Juristenausbildung. Der DAV betont, dass die Anwaltschaft bereit ist, alle, die Anwältin oder Anwalt werden wollen, auch in diesem Beruf auszubilden. Erfreulich ist, dass die Zulassung zur Anwaltschaft an eine vorherige praktische Ausbildung in einer Anwaltskanzlei gekoppelt wird.

„Nach hundert Jahren Diskussion um die Juristenausbildung wird erstmals durch ein Reformvorhaben berücksichtigt, dass ausgebildete Juristen in erster Linie Anwältinnen oder Anwälte werden und nicht Richter,“ so der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, in Berlin in einer ersten Reaktion. Allerdings mit der Einschränkung, dass es der Anwaltschaft weder möglich noch zumutbar sei, die Last der Ausbildung für alle Juristen zu tragen.

Dem Problem des Massenansturms auf das Jurastudium und somit auf den Anwaltsberuf werde dieser Ansatz allerdings noch nicht gerecht. Der DAV begrüßt aber, dass die Justizministerinnen und -minister der Länder eine bessere Betreuungssituation an den Universitäten erreichen wollen. Das Verhältnis der Zahl der Studenten zu der Zahl der Professoren müsse verbessert werden, um eine intensivere juristische Ausbildung zu ermöglichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstraße 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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