Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Apotheken werden ruinös belastet

(Berlin) - Die deutschen Apotheken werden durch die Auswirkungen des Beitragsatzsicherungsgesetzes (BSSichG) ruinös getroffen. Dies geht aus der Quartalsstatistik hervor, die die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände jetzt auf Grundlage der konkreten Abrechnungszahlen der Apothekenrechenzentren für die Monate Januar bis März veröffentlichte. Als Folge des Gesetzes, mit dem neue Zwangsabschläge für Apotheken, Großhandel und Pharmaindustrie festgelegt wurden, werden die Apotheken nach Hochrechnung der ABDA insgesamt mit rund 900 Mio. Euro in 2003 zusätzlich belastet. Dies ist das Zweieinhalbfache der Summe, die der Gesetzgeber geplant hatte. Umgerechnet auf die einzelne Apotheke ergibt sich für das Jahr 2003 ein Einkommensverlust vor Steuern von 42.000 Euro.

Hochgerechnet auf das Gesamtjahr werden die Gesetzlichen Krankenkassen abzüglich der Patientenzuzahlung und der gesetzlichen Abschläge mit voraussichtlich 21.193 Mrd. Euro, das heißt 3,88 Prozent weniger für Arzneimittel ausgegeben als im Vorjahr. Die Pharmaindustrie muss danach den Krankenkassen zusätzliche Abschläge von 526 Mio. Euro, der pharmazeutische Großhandel von 482 Mio. Euro und die Apotheken von 502 Mio. Euro geben. Da der pharmazeutische Großhandel jedoch rund 80 Prozent der auf ihn entfallenden Abschläge wiederum den Apotheken durch Kürzung von Einkaufsvorteilen aufbürdet, addieren sich die tatsächlichen Belastungen der Apotheken auf rund 900 Mio. Euro.

Hermann S. Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) sieht hierdurch die Existenz vieler Apotheken, insbesondere auf dem Land und in den Vorstädten massiv gefährdet. Er fordert den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich diese ruinöse und ungerechte Belastung der Apotheken durch Korrektur des Gesetzes zu beseitigen. "Eine Belastung in dieser Höhe können die Apotheken nicht tragen. Als der deutsche Bundestag das Gesetz im vergangenen Jahr verabschiedete, gingen die Abgeordneten von einer Mehrbelastung der Apotheken in Höhe von 350 Mio. Euro aus. Dieser Sparbeitrag war demnach der politische Wille des Gesetzgebers. Wenn dieses Ziel nun um 550 Mio. Euro überschritten wird, ist es Aufgabe des Gesetzgebers eine nicht gewollte Überbelastung der Apotheken bei Kenntnis der aktuellen Daten umgehend zu korrigieren!"

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Jägerstr. 49-50, 10117 Berlin Telefon: 030/40004313, Telefax: 030/40004133

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