Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Kramer: Tarifeinheitsgesetz verhindert Zerfaserung der Tarifordnung

(Berlin) - Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur gesetzlichen Wiederherstellung der Tarifeinheit erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer: "Ich begrüße den heutigen Kabinettsbeschluss zur Tarifeinheit. Das Gesetz wird die Tarifautonomie stabilisieren, die Zerfaserung der Tarifordnung verhindern und die Friedenswirkung der Tarifverträge sichern.

Die Tarifeinheit gewährleistet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, woran sie sind und was für sie gilt. Sie hält den Streit zwischen einzelnen Arbeitnehmergruppen aus den Betrieben heraus und wahrt damit die Befriedungsfunktion des Tarifvertragssystems.

Die Tarifeinheit hat fast 60 Jahre sichergestellt, dass Klarheit in den Betrieben herrscht, welcher Tarifvertrag auf welche Arbeitnehmer anzuwenden ist. Für identische Arbeitnehmergruppen können nicht gleichzeitig mehrere Tarifverträge gelten. Deshalb muss sich innerhalb einer Beschäftigtengruppe ein Tarifvertrag durchsetzen. Dies soll künftig der Mehrheitstarifvertrag sein, den die Gewerkschaft mit den meisten Beschäftigten im Betrieb abgeschlossen hat. Dieses Mehrheitsprinzip ist klar und eindeutig.

Tarifeinheit bedeutet nicht, Monopole für bestimmte Gewerkschaften zu begründen oder einzelne Gewerkschaften aus der Tarifautonomie zu drängen. Die Tarifeinheit stärkt die Solidargemeinschaft im Betrieb und verhindert die Zergliederung der Belegschaften. Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer müssen auf einer verlässlichen Grundlage zusammenarbeiten können. Wenn die Arbeit im Betrieb laufend durch Einzelinteressen torpediert werden kann, funktioniert der Solidarverbund nicht mehr.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich während der Geltung eines Tarifvertrags auf seine Ordnungs- und Befriedungsfunktion verlassen können. Völlig zu Recht bestimmt der Gesetzentwurf deshalb, dass bei der Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen der Grundsatz der Tarifeinheit zu berücksichtigen ist. Die Tarifeinheit schützt und sichert die Koalitionsfreiheit in Deutschland."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Fax: (030) 20331055

(sy)

NEWS TEILEN: