Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Kramer: Vernünftiger Kompromiss zu Werkverträgen und tarifvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zeitarbeit

(Berlin) - Zum Kabinettsentwurf der Regierungskoalition zur Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:

Ich begrüße die Entscheidungen des Koalitionsausschusses zum Thema Werkvertrag und zu den tarifvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zeitarbeit, weil damit eine politische Hängepartie und Zeit der Unsicherheit endet.

Die Arbeitgeber sind froh, dass die ursprünglichen Vorschläge zur gesetzlichen Bestimmung von Kriterien für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses beziehungsweise eines Werkvertrags nicht weiter verfolgt werden. Das wäre ein Irrweg gewesen, der schwerwiegende Folgen gehabt hätte. Die jetzt vorgesehenen Regelungen zum Werkvertrag entsprechen der Rechtsprechung und damit dem geltenden Recht. Es bestehen auch keine Notwendigkeiten, dieses Recht zu verändern.

Auch die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen zur tarifvertraglichen Gestaltung der Höchstüberlassungsdauer und des Equal Pay bei der Zeitarbeit sind eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Entwurf. Denn damit können die Tarifpartner weitgehend selbstständig die Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit auch über 18 Monate hinaus regeln. Ferner kann durch Branchenzuschlagstarifverträge auch in Zukunft die Entlohnung der Zeitarbeitnehmer tarifvertraglich abweichend vom Equal Pay geregelt werden. Die im Gesetz genannten Bedingungen für solche Branchenzuschlagstarifverträge sind akzeptabel.

Bei der Zeitarbeit werden bei der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs noch wichtige Fragen zu klären sein. Dazu gehört besonders die Frage, was vom Equal Pay nach neun Monaten Einsatz als Zeitarbeitnehmer umfasst ist. Hier bedarf es gesetzlicher Klarstellungen, um Rechtssicherheit herzustellen. Die vorgesehenen Regelungen zur Zeitarbeit werden insgesamt eine Einschränkung und Verteuerung der Zeitarbeit zur Folge haben. Es obliegt jetzt den Tarifparteien, verantwortungsvoll mit den verbleibenden Gestaltungsmöglichkeiten umzugehen.

Einige weitere Korrekturen des Referentenentwurfes sind ebenfalls vernünftig. Dazu gehört, dass der Zoll keine neue Zuständigkeit für den Bereich des Arbeitsschutzes erhält. Der Zoll ist dafür nicht kompetent.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Fax: (030) 20331055

(cl)

NEWS TEILEN: