Pressemitteilung | Arbeitgeberverband Pflege e.V.

Arbeitgeberverband Pflege: Pflege-Mindestlohn gilt ab 1. Oktober auch für 45.000 Betreuungskräfte der teil- und vollstationären Altenpflege / Potenziale auch für qualifizierte Flüchtlinge heben

(Berlin) - Ab dem 1. Oktober 2015 gilt der Pflege-Mindestlohn auch für die 45.000 Betreuungskräfte in der teil- und vollstationären Altenpflege. Die Bundesregierung hatte mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes Eins die Zahl der Betreuungskräfte von 25.000 noch einmal um 20.000, auf nunmehr 45.000, erhöht. In der letzten Pflegemindestlohn-Kommission, in der auch der Arbeitgeberverband Pflege Sitz und Stimme hatte, war zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Regierung vereinbart worden, dass die Betreuungskräfte ab Oktober statt des gesetzlichen Mindestlohns von 8.50 Euro den erheblich höheren Pflege-Mindestlohn bekommen. Das wird jetzt umgesetzt. Der Mindestlohn in der Pflegebranche liegt derzeit bei 9,40 Euro im Westen und 8,65 Euro im Osten. Er steigt bis 2017 kontinuierlich auf 10,20 Euro (West) und 9,50 Euro (Ost) an. Derzeit steht eine Betreuungskraft je zwanzig Bewohnern einer Pflegeeinrichtung zur Verfügung, die diese bei der Bewältigung des Alltags unterstützend begleitet und die Pflegekräfte bei den nicht-pflegerischen Aufgaben entlastet. "Betreuungskräfte sind als Alltagsbegleiter äußerst wichtige Bezugspersonen für die Bewohner von Pflegeheimen. Sie erweitern wirkungsvoll das Angebot an Betreuung und Aktivierung, vorrangig für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Daher haben wir uns als Arbeitgeber der Altenpflege, gemeinsam mit den Gewerkschaften dafür ausgesprochen, dass zukünftig auch der faire Pflegemindestlohn für die Betreuungskräfte gelten soll", sagt Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege. Von den insgesamt 45.000 Arbeitsplätzen als Betreuungskraft, die es in den mehr als 13.000 stationären Pflegeheimen geben wird, seien derzeit bereits mehr als 85 Prozent erfolgreich besetzt worden. Die noch etwa 5.000 offenen Stellen könnten zu einem Teil auch an Flüchtlinge vermittelt werden, die die entsprechende Passion mitbringen. Diese müssen mit Erfolg die deutsche Sprache erlernt und den vorgeschriebenen Qualifizierungslehrgang inklusive Praktikum absolviert haben. Darin stecke viel Potenzial, ist sich Greiner sicher.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeberverband Pflege e.V. Steffen Ritter, Pressesprecher Friedrichstr. 191, 10117 Berlin Telefon: (030) 6780637-0, Fax: (030) 6780637-22

(cl)

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