Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Arbeitsgemeinschaft Lebensmittelhandwerk fordert Beibehaltung der Meisterpflicht im Lebensmittelhandwerk

(Bad Honnef) - Die Arbeitsgemeinschaft Lebensmittelhandwerk fordert die Bundesregierung auf, die Meisterpflicht für die Lebensmittelhandwerke Bäcker, Fleischer und Konditoren beizubehalten. In einem gemeinsamen, gleichlautenden Schreiben an Bundesminister Clement, Bundesministerin Künast sowie die Fraktionsvorsitzenden appellieren der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., der Deutsche Fleischer-Verband e.V. und der Deutsche Konditorenbund, die verbraucherfeindliche, ausbildungsfeindliche und arbeitsplatzfeindliche Entscheidung der Bundesregierung zur Entlassung der Lebensmittelhandwerke aus der Anlage A der Handwerksordnung zu revidieren.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen künftig minder Qualifizierte in einem Markt tätig werden, der heute schon durch einen besonders scharfen Wettbewerb zwischen industriellen und handwerklichen Produzenten gekennzeichnet ist. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein, denn die Qualität eines anspruchsvollen Lebensmittels steht im engen Zusammenhang mit der Qualifikation seines Produzenten.

Sollten die Pläne der Regierung durchgesetzt werden, verstärke dies den Trend zur einheitlichen Standardisierung der Produkte. Schon nach wenigen Jahren werden damit „reizvolle Vielfalt und individuelle Rezepturen verloren gehen. Gewiss wird Deutschland nicht verhungern, aber das genussvolle Essen, das nach unserer Auffassung wichtiger Bestandteil unserer Kultur ist, wird langweiliger werden. Ein Blick in die Vereinigten Staaten oder nach England belegt dies z.B. für den Backwarenbereich, für den Fleisch- und Wurstwarenbereich und natürlich auch für die besonderen Spezialitäten des Konditorenhandwerks, die allesamt dort nur noch vereinzelt anzutreffen sind.“

Gleichzeitig nimmt der Gesetzgeber eine mögliche Gefährdung der Verbrauchers in Kauf. Denn “gerade das Thema Hygiene, aber auch die wichtigen Fragen der Zutatenauswahl und Rohstoffqualität stellen wesentliche Teile unserer Meisterausbildung im Lebensmittelhandwerk dar.“

Ebenso nachdrücklich bezweifelt das Lebensmittelhandwerk, dass der vorgesehene Weg zu einer Belebung des Arbeitsmarktes und zu einem Anstieg der angebotenen Ausbildungsplätze führt. „Wir befürchten vielmehr das Gegenteil, weil eine Zunahme der Herstellung industrieller Fliessbandprodukte im Lebensmittelbereich zwangsläufig einen deutlichen Rückgang von Arbeitsplätzen im sehr personalintensiven Lebensmittelhandwerk zur Folge haben wird. Gleichzeitig wird durch das Zurückdrängen der Meisterqualifikation nicht nur die Fähigkeit, sondern auch die Bereitschaft zur Ausbildung eines fachlich qualifizierten Nachwuchses geschwächt.“

Die Vertreter der Lebensmittelhandwerke appellieren daher eindringlich, die verbraucherfeindliche, ausbildungsfeindliche und arbeitsplatzfeindliche Entscheidung der Bundesregierung zur Entlassung der Lebensmittelhandwerke aus der Anlage A der Handwerksordnung zu revidieren. „Wir wollen die Qualität unserer Produkte durch die Qualifikation unserer Handwerksmeister dauerhaft absichern und bitten dafür um Ihre Unterstützung.“

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. Bondorfer Str. 23, 53604 Bad Honnef Telefon: 02224/77040, Telefax: 02224/770440

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