Pressemitteilung | Berufsverband Hauswirtschaft e.V.

Arbeitskräfte aus Deutschland statt Haushaltshilfen aus Osteuropa

(Weinstadt) - Die Änderung der Anwerbestoppausnahmeverordnung vom 19. Dezember 2001 sieht vor, dass Familien mit pflegenden Angehörigen Frauen aus osteuropäischen Ländern künftig zur Unterstützung der Aufgaben im Haushalt beschäftigen können.

Dieser Lockerung steht die hohe Arbeitslosenzahl in den hauswirtschaftlichen Berufen gegenüber. So stieg diese für die Fachkräfte mit der Ausbildung „Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter“ seit 1996 von ca. 10.000 auf über 13.000.

Grund dafür ist, dass sowohl in privaten Haushalten als auch in Gemeinschaftseinrichtungen wie Altenpflegeheimen und Behinderteneinrichtungen die Grundlagen für den Einsatz hauswirtschaftlich ausgebildeter Fachkräfte zunehmend schlechter geworden sind.

Betreuungsaufgaben für pflegebedürftige Personen sowie haushaltsunterstützende Leistungen können von hauswirtschaftlichen Fachkräften mit der Ausbildung zur Hauswirtschafterin, insbesondere wenn die Weiterbildung zur Fachhauswirtschafterin absolviert wurde, und von der Sozialassistentin bedarfsgerecht und personenorientiert erbracht werden.

Die neue Verordnung über die Berufsausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter von 1999 ist bereits auf die geänderten Anforderungen in der Praxis eingegangen. Der Berufsverband ist der Meinung, dass die Beschäftigung dieser Fachkräfte zur Verminderung des Fachkräftemangels in den Pflegeberufen beitragen kann.

Der Berufsverband Hauswirtschaft e.V. musste immer wieder feststellen, dass das umfangreiche Tätigkeitsgebiet der Berufe in der Hauswirtschaft in den Arbeitsvermittlungen wenig bekannt ist. Hier bedarf es neuer Konzepte.

Der Berufsverband Hauswirtschaft e.V. fordert das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung deshalb auf, zunächst das Arbeitskräftepotenzial in der Bundesrepublik Deutschland zu ermitteln. Außerdem ist darauf hinzuwirken, dass auch der Privathaushalt als Arbeitgeber Anerkennung findet. Qualifizierte hauswirtschaftliche Leistungen müssen weiterhin in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgenommen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Hauswirtschaft e.V. Waiblinger Str. 11 /3 71384 Weinstadt Telefon: 07151/43770 Telefax: 07151/47625

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