Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Arbeitskreis ALPENTRANSIT schreibt an EU-Kommission: Geplantes Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn in Österreich verstößt gegen EU-Recht

(Frankfurt/Main) – Die Tiroler Landesregierung plant einen neuen Schlag gegen das europäische Transportgewerbe: Künftig soll jeweils im Winterhalbjahr, in der Zeit zwischen 1. Oktober und 31. März, ein Nachtfahrverbot für Lkw auf der Inntalautobahn zwischen Kundl und Hall gelten.

Diesmal ist es allerdings nicht die vom Lkw ausgehende Lärmbelastung, die die Tiroler Landesregierung zum Eingreifen veranlasst. Schließlich besteht in Österreich bereits ein generelles Nachtfahrverbot für nicht lärmarme Fahrzeuge. Vielmehr gibt die Tiroler Landesregierung als Begründung dafür, dass auch für lärmarme Fahrzeuge dieses Autobahnteilstück nachts gesperrt werden soll, hohe Stickstoffdioxydimmissionen an. So seien an einer – an diesem Teilabschnitt platzierten – Messstelle an drei Tagen im Jahr 1999 die zulässigen Grenzwerte für Stickstoffdioxydimmissionen überschritten worden. Für die im Arbeitskreis ALPENTRANSIT vertretenen Verbände AISÖ (Österreich), ASTAG (Schweiz), BGL (Deutschland), CONFETRA (Italien), FNTR (Frankreich), ITD (Dänemark), TLN (Niederlande) sowie die International Road Transport Union (IRU) stellt die in Tirol geplante Verordnung jedoch eine „verschleierte Beschränkung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs“ dar, und widerspricht somit dem EU-Recht. Die Verbände zeigen in einer dezidierten Analyse auf, dass die vom Land Tirol als Rechtfertigung herangezogene EU-Richtlinie bestimmte Anforderungen an die heranzuziehenden Messwerte stellt. Diese Anforderungen sind in Tirol in keiner Weise erfüllt.

Die Verbände bitten daher die EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio, „die österreichische Maßnahme im Hinblick auf das dargestellte EU-Recht zu prüfen und gegebenenfalls bei der Tiroler Landesregierung einzuschreiten.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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