Pressemitteilung | Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW)

Arbeitslosen- und Sozialhilfe: Wenig Anreize für einen Volljob

(Köln) - Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe – der so genannte „Hartz-IV“-Entwurf – setzt keine allzu großen Anreize, eine Vollzeitarbeit aufzunehmen und auf der Verdienstleiter aufzusteigen. Zwar soll für die künftigen Bezieher des Arbeitslosengelds II ein Einkommen von 69 Euro monatlich anrechnungsfrei bleiben. Doch schon ab 155 bis 276 Euro – je nach Haushaltsgröße – wird das Einkommen vollständig auf die staatliche Unterstützung angerechnet. Dadurch hat etwa ein Verheirateter mit zwei Kindern, der sein Bruttoeinkommen von 900 auf 1.800 Euro verdoppelt, netto nur 90 Euro mehr in der Tasche. Das entspricht einer Abgabenquote von 90 Prozent und ist nicht sonderlich motivierend.

Beim von der CDU/CSU vorgelegten Entwurf für ein „Existenzgrundlagengesetz“ (EGG) setzt der Freibetrag zwar erst bei 400 Euro im Monat ein, weil sich die Hilfebezieher nicht nur um einen Mini-Job, sondern um eine richtige Voll- oder Teilzeitstelle bemühen sollen. Dafür sind dann aber bei Bruttoverdiensten zwischen 400 und 1.100 Euro 50 Prozent des Nettoeinkommens frei, bei darüber liegenden Einkommen zusätzlich 15 Prozent. Einer Familie mit zwei Sprösslingen, die ihr Haushaltseinkommen auf 1.800 Euro verdoppelt, bleiben so nach dem EGG am Monatsende immerhin 157 Euro netto mehr in der Kasse. Bei einer Alleinerziehenden mit einem kleinen Kind sind es sogar 313 Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) Gustav-Heinemann-Ufer 84-88, 50968 Köln Telefon: 0221/49811, Telefax: 0221/4981592

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