Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Arbeitslosengeld II: Arbeitseilige Kooperation von Arbeitsverwaltung und Kommunen notwendig

(Berlin) - Zu den heutigen Anhörungen des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Arbeit zum Entwurf eines Kommunalen Optionsgesetzes erklärt ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer: "In der Frage, ob Kommunen oder Agenturen für Arbeit die Empfänger von Arbeitslosengeld II betreuen sollen, darf es keine Schwarz-Weiß-Lösung geben. Eine reine Kommunalisierung der Trägerschaft für das Arbeitslosengeld II, wie sie das Optionsmodell ermöglicht, lehnt das Handwerk ebenso ab wie eine ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsverwaltung.

Die Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt und deren optimale Betreuung kann nur dann gelingen, wenn Arbeitsverwaltung und Kommunen in einer arbeitsteiligen Kooperation jeweils die Leistungen erbringen, die sie am besten beherrschen. Die Profis für den Arbeitsmarkt sind die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen. Deshalb sollte die Vermittlung der künftigen Empfänger von Arbeitslosengeld II durch die Arbeitsverwaltung erfolgen. Die Kommunen sind dagegen Experten für soziale Betreuungsleistungen vom Wohngeld bis zu sozialtherapeutischen Maßnahmen. Zudem sollte die Berechnung und Auszahlung von Leistungen durch die Kommunen erfolgen.

Eine praxisorientierte Verwirklichung der arbeitsteiligen Trägerschaft zwischen Kommunen und Arbeitsverwaltung bietet die beste Gewähr für eine effektive Vermittlung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in den ersten Arbeitsmarkt. Das Handwerk fordert, dass die Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit in die gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung überführt und damit sowohl die Beitragszahler als auch die Kommunen von diesen Kosten entlastet werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: 030/20619-0, Telefax: 030/20619-460

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