Pressemitteilung | Verband der Privaten Bausparkassen e.V.

Arbeitslosengeld II: Keine Anrechnung von Bausparguthaben bei Zwischenfinanzierungen

(Berlin) - Guthaben auf Bausparverträgen, die im Rahmen einer Zwischenfinanzierung an die Bausparkasse abgetreten wurden, werden bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht dem verwertbaren Vermögen zugerechnet. Darauf hat heute der Verband der Privaten Bausparkassen unter Bezugnahme auf eine Klarstellung der Bundesagentur für Arbeit hingewiesen. Die Abtretung an die Bausparkasse müsse allerdings vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II erfolgt sein. Erfolge die Abtretung erst nach Antragstellung, werde das Bausparguthaben bei der Vermögensberechnung berücksichtigt, da für die Bewertung der Zeitpunkt maßgebend sei, in dem der Antrag auf Bewilligung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt worden sei.

Dagegen seien Bausparverträge, die angespart werden, um in die Finanzierung einer Immobilie eingebunden zu werden, nicht geschützt. Die hierauf angesammelten Bausparguthaben würden dann dem Vermögen zugerechnet. Wenn diese Verträge − außerhalb von Zwischenkreditgewährungen − an die Bausparkasse abgetreten seien, erfolge bei der Prüfung der Vermögensanrechnung eine Betrachtung des „Kausalgeschäfts“, also der Art der „Verbindung“ zwischen dem Bausparvertrag und einer späteren Finanzierung.

Der Verband weist bei dieser Gelegenheit noch einmal darauf hin, dass Schuldzinsen, die für ein Darlehen zu zahlen sind, das zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum aufgenommen wurde, in der Regel analog der Kostenübernahme für angemieteten Wohnraum (Mietzahlungen) in angemessenem Umfang übernommen werden. Andreas J. Zehnder, Hauptgeschäftsführer des Verbandes: „Um hier aber sicher zu gehen, ist es zu empfehlen, sich an die jeweils zuständigen kommunalen Träger der kreisfreien Städte und Kreise zu wenden, die Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung sind, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. Klingelhöferstr. 4, 10785 Berlin Telefon: 030/590091-500, Telefax: 030/590091-501

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