Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenlegen / Bund muss dauerhaft die Finanzverantwortung tragen

(Berlin) - Das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) fordert die Bundesregierung auf, ein Bundesleistungsgesetz für alle arbeitsfähigen Erwerbslosen zu schaffen. „Wir begrüßen den Vorschlag der Hartz-Kommission, die ca. 900.000 erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger in das neue Arbeitslosengeld II einzubeziehen“, erklärte der Präsident des DStGB, Bürgermeister Roland Schäfer, anlässlich der Präsidiumssitzung des DStGB am 13. November in Berlin. Damit wird allen Überlegungen nach Streichung der Arbeitslosenhilfe und Übertragung auf die Kommunen eine Absage erteilt. Dies hätte die Kommunen mit ca. 10 Milliarden Euro belastet.

An die Umsetzung stellt der DStGB aber Bedingungen: Es muss sich um ein steuerfinanziertes Leistungsrecht in der Verantwortung des Bundes für alle arbeitslosen Hilfeempfänger und arbeitslosen Sozialhilfeempfänger handeln, die nicht voll erwerbsgemindert sind. Darüber hinaus sind die Leistungsbezieher in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzubeziehen und eine ergänzende Inanspruchnahme der Sozialhilfe ist auszuschließen.

„Die Finanzverantwortung für den neuen Leistungsbereich muss beim Bund liegen“, betonte Schäfer. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist eine Bundesaufgabe. Eine Übertragung dieser Aufgabe auf die Kommunen wird strikt abgelehnt. Zum einen bringen derartige Vorschläge erhebliche finanzielle Risiken mit sich, zum anderen wären Kommunen mit großen Strukturproblemen überfordert. Schließlich könnte der Bund dies zum Anlass nehmen, sich aus seiner Verantwortung zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zurückzuziehen. Auch käme es zu einer faktischen Trennung der Arbeitsmarktpolitik in eine weniger problematische Gruppe mit großen Vermittlungschancen in der Verantwortung des Bundes und einer schwervermittelbaren, in der Regel problembeladenen Gruppe, von Langzeitarbeitslosen in der Verantwortung der Kommunen.

Auch die Errichtung von Job-Centern begrüßt der DStGB. „Wir erwarten jedoch, dass der Bund ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stellt, um die Arbeitsfähigkeit dieser Job-Center herzustellen“, forderte Schäfer. Folge man dem österreichischen Vorbild einer Quote von 1:200 müssten zusätzlich ca. 4.000 Fallmanager eingestellt werden. Die Ankündigung des Bundes bei den Arbeitsämtern Geld einzusparen, gehe damit in die falsche Richtung. Im Übrigen seien die Job-Center flächendeckend einzurichten. Nach Auffassung des DStGB sind in Deutschland rund 500 Job-Center notwendig.

Der DStGB warnt im Übrigen vor dem Irrglauben, allein durch eine verbesserte Vermittlung und eine Effizienzsteigerung im Leistungsrecht würden neue Arbeitsplätze geschaffen. „Notwendig bleibt eine Neuordnung der Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs-, Wirtschaft- und Steuerpolitik, die die Voraussetzung für den Abbau der Massenarbeitslosigkeit schafft“, stellte Schäfer klar. Zum Abbau der Arbeitslosigkeit können auch kommunale Investitionen beitragen. Deshalb ist es dringend erforderlich, die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen wieder zu eröffnen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass mögliche finanzielle Entlastungen durch die Umsetzung des Hartz-Konzeptes bei den Kommunen verbleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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