Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Arbeitsvermittlung stärken / Working poor vermeiden

(Berlin) - Zur Umsetzung der Arbeitsmarktreform (Hartz IV) erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 13. Juli in Berlin: "Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, die Hilfen für Langzeitarbeitslose vor allem in Regionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit auszubauen. Die steigende Langzeitarbeitslosigkeit sowie die Leistungskürzungen für viele Langzeitarbeitslose ab Januar 2005 erfordern, dass die Hilfen zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt umgehend verbessert werden. Der DGB appelliert an die Kommunen, umgehend zu klären, welche der maximal 69 Kommunen die alleinige Verantwortung für die Langzeitarbeitslosen übernehmen und welche Unterstützung sie dafür von den Arbeitsagenturen in Anspruch nehmen wollen. Dies ist unerlässlich, damit die Arbeitsagenturen endlich die dringend notwendige Planungssicherheit für die Umsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe haben. Mit der Reform muss das Verhältnis von Vermittlern zu Arbeitslosen verbessert werden. Unabhängig davon bleibt aber die dringende Notwendigkeit, das Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen auszuweiten.

Der DGB schlägt zur Umsetzung von Hartz IV einen 5-Punkte-Katalog vor:

(1) Beratung und Vermittlung stärken

Die Arbeitsagenturen müssen den Aufbau der Arbeitsgemeinschaften möglichst schnell fortsetzen. Gleichzeitig müssen die Reformen zur Verbesserung der Arbeitsvermittlung und des wirksameren Einsatzes der Arbeitsmarktpolitik fortgeführt werden. Hierzu sind der Bundesagentur für Arbeit ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zu gewährleisten.

(2) Öffentlich geförderte Beschäftigung gezielt einsetzen

Mit öffentlich geförderter Beschäftigung kann das Jobangebot für Langzeitarbeitslose erhöht werden. Sie kann als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Die geförderte Arbeit muss angemessen bezahlt werden und den Aufbau einer eigenständigen Alterssicherung ermöglichen. Die öffentliche Beschäftigung darf keine reguläre Beschäftigung verdrängen.

(3) Qualifikation erhalten und Lohndumping verhindern

Entscheidend ist, dass bei allen Maßnahmen der Arbeitsvermittlung, Integration und öffentlich geförderter Beschäftigung die Qualifikation der Langzeitarbeitslosen ausreichend berücksichtigt wird. Ein Abschieben der größtenteils qualifizierten Betroffenen in perspektivlose Billig-Jobs würde niemanden helfen.

(4) Keine Arbeitslosen zweiter Klasse

Alle Langzeitarbeitslosen müssen trotz knapper öffentlicher Mittel auch unabhängig vom Leistungsbezug gefördert werden. Dies gilt vor allem für Frauen, die infolge der verschärften Anrechung des Partnereinkommens keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben werden. Dafür sollten ausreichend Steuermittel zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss die Bundesregierung in besonderen Vereinbarungen mit der Bundesagentur für Arbeit sicherstellen, dass die gesetzliche Regelung zur besonderen Förderung von Berufsrückkehrerinnen auch in die Praxis umgesetzt werden.

(5) Ausbau der Investitionen - Kinderbetreuung voranbringen

Der DGB fordert die Kommunen auf, die von der Bundesregierung zugesicherten finanziellen Mittel für Investitionen zum Ausbau der kommunalen Infrastruktur zu nutzen und so die regionalen Arbeitsmärkte zu fördern. Das gilt insbesondere für die Kinderbetreuung.

Als Hilfestellung bietet der DGB eine Broschüre mit Tipps und Hinweisen für zukünftige ALG-II-Empfänger an. Darin wird der Antragsfragebogen erläutert und ein Überblick über die neuen Regelungen und Leistungen gegeben. Ein zweiter Teil, der sich mit weitergehenden Erläuterungen und Rechtsfragen befasst, wird im August erscheinen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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