Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Arzneimittelversand nicht pauschal verbieten

(Berlin) - Der vzbv fordert eine flächendeckende und sichere Versorgung mit Arzneimitteln - unabhängig vom Vertriebsweg. In Zeiten der Digitalisierung dürfe der Arzneimittelversand nicht pauschal verboten werden. Wichtig sei aber die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Der vzbv hat 20 Versandapotheken unter die Lupe genommen. Dabei zeigten sich vor allem Probleme beim Widerrufsrecht und bei der vorgeschriebenen Information über eine kostenlose Telefonberatung.

"Die nächste Bundesregierung muss eine zuverlässige Gesundheitsversorgung in Stadt und Land sicherstellen und dazu zählt auch eine flächendeckende Apothekenversorgung. Die Apotheken vor Ort leisten einen wichtigen Beitrag. Doch Versandapotheken sind eine sichere und etablierte Ergänzung. Ein pauschales Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird den Bedürfnissen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und der digitalen Entwicklung nicht gerecht", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist unabhängig von der aktuellen Diskussion für Verbraucherinnen und Verbraucher auch im Versandhandel mit Arzneimitteln unerlässlich. Aus diesem Grund hat der vzbv seit Ende 2015 die Internetauftritte und Geschäftsbedingungen von 20 Versandapotheken überprüft. In den meisten Fällen zeigten sich die Apotheken einsichtig und gaben strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. In vier Fällen hat der vzbv geklagt.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(wl)

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