Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Auch beim Grillvergnügen gilt die Sorgfaltspflicht / Finger weg von Brandbeschleunigern

(Henstedt-Ulzburg) - Der Kalender hat bereits die Sommerzeit eingeläutet, nun kommen auch endlich die warmen Temperaturen dazu. Für Grillfreunde heißt das, mit Schinkenknackern, Nackensteaks und Fleischspießen die langersehnte Grillsaison einzuläuten. Doch auch wenn Hunger und Enthusiasmus noch so groß sind - Brandbeschleuniger wie z.B. Benzin oder Spiritus gehören nicht in das Grillfeuer. Die dadurch entstehende Stichflamme ist für alle umstehenden Personen sehr gefährlich.

Jährlich ereignen sich laut der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) ca. 4.000 Grillunfälle in Deutschland, bei über der Hälfte aller Fälle sind flüssige Brandbeschleuniger im Spiel. Das hat nicht nur körperliche Folgen. "Wer als Beteiligter bei einem Grill-Fest die Verwendung von Spiritus & Co. nicht verhindert, haftet, wenn es zu einem Unfall kommt", darauf weist Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV), hin.
Es reicht jedoch nicht aus, einfach darauf hinzuweisen, den Brandbeschleuniger besser nicht einzusetzen. Laut Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 129/08) muss man selbst aktiv einschreiten, um die Gefahr abzuwenden. Tut man dies nicht, können alle Beteiligten haftbar gemacht werden, wenn es zu einem Grillunfall kommt.

Damit im Schadensfall niemand mit seinem Privatvermögen haften muss, ist eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar auch unabhängig von der Grillsaison. Diese springtein, falls jemand tatsächlich schuldhaft zu Schaden kommt. "Kann jedoch keinem der beteiligten Grillfreunde ein Verschulden an einem Personen- oder Sachschaden nachgewiesen werden, zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht. Das kann sehr teuer werden. Deshalb ist es sinnvoll, außerdem eine Berufsunfähigkeits- sowie Unfallversicherung zu haben", erklärt Boss. In jedem Fall sollte mit ausreichender Vorsicht und ausschließlich mit gesetzlich zugelassenen Grillanzündern gebrutzelt werden. So kann jeder die Grillsaison sicher genießen.

Noch ein Tipp: Rücksichtsvoll sollte beim Grillen grundsätzlich jeder sein. So empfiehlt sich für Mieter ein Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung, inwieweit das Grillen auf dem Balkon erlaubt oder zum Beispiel nur eingeschränkt erlaubt ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(sy)

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