Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind Krankenkassenleistung / bpa begrüßt Appell Stewens’ an alle Krankenkassen in Bayern

(Berlin) - „Die Abgabe ärztlich verordneter, nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente wie beispielsweise Augentropfen oder Mittel gegen Allergien und Atemwegerkrankungen durch einen Pflegedienst sollte von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn Patientinnen und Patienten ihre Medikamente nicht mehr selbst einnehmen und auch nicht mehr von ihren Angehörigen bekommen können.“ Mit diesen Worten positionierte sich Bayerns Sozialministerin Christa Stewens gestern noch einmal eindeutig zu einem Thema, dem sich der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) im Oktober 2004 ebenfalls angenommen hatte und eine dringend notwendig gewordene Klarstellung auf Bundesebene erzielen konnte:

„In seinem damaligen Schreiben hat das Bundesgesundheitsministerium dem bpa in der von ihm erbetenen Stellungnahme bereits eindeutig bestätigt, dass der Arzt die Leistung der Medikamentengabe auch bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten weiterhin als häusliche Krankenpflege zu Lasten der Krankenkassen verordnen darf“, sagte bpa-Geschäftsführer Bernd Tews am 08. Februar in Berlin.

„Leider haben einige Krankenkassen u. a. in Bayern und Niedersachsen trotz der bereits erfolgten Klarstellung durch das Bundesgesundheitsministerium in letzter Zeit wieder versucht, Kosteneinsparungen durch die Ablehnung dieser Leistung vorzunehmen“, beklagt Tews. Hintergrund war eine gesetzliche Neuregelung im Jahr 2004, nach der Ärzte eine Reihe von Medikamenten nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen verschreiben dürfen. Sofern diese Medikamente Bestandteil der ärztlichen Therapie sind, der Patient diese nicht eigenständig einnehmen kann und auch keine Angehörigen dies übernehmen können, muss der Arzt zur Sicherung der Behandlung häusliche Krankenpflege verordnen. Tews:

„Trotzdem lehnen einige Kassen die Übernahme dieser Leistung ab, und der Patient muss die Kosten selbst zahlen. Die Folgen sind eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes bis hin zu Krankenhauseinweisungen.“ Vor diesem Hintergrund begrüßt der bpa die Mahnung der bayerischen Sozialministerin an alle Krankenkassen, die Kosten der Abgabe vom Arzt verordneter, nicht-verschreibungspflichtiger, Medikamente durch einen Pflegedienst genauso zu erstatten wie bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente.

„Zum einen wird damit die Situation der Patienten gestärkt, indem diese ohne zeitliche Verzögerung die erforderliche Behandlung erhalten“, so Tews. „Zum anderen erhalten die Pflegedienste Rechtssicherheit. Wenn Ministerin Stewens als Rechtsaufsichtsbehörde der bayerischen Krankenkassen ihre Position jetzt entsprechend mitteilt, dürfte es keine diesbezüglichen Probleme mehr geben.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

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