Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Auf der Reise-Checkliste notieren: Verbandskasten aktuell und Warnweste dabei? / Die Urlaubszeit beginnt

(Berlin) - Ein Verbandskasten darf in keinem Fahrzeug fehlen. Das ist nicht nur Pflicht, sondern kann auch Leben retten. Denn in ihm befinden sich Materialien für die Erste Hilfe, die im Ernstfall Verkehrsteilnehmer leisten, bis fachmännische Hilfe eintrifft. Daher gilt gerade zur verkehrsreichen
Urlaubszeit: vor dem Reisestart die sterilen Erste-Hilfe-Utensilien im Kfz- oder Motorrad-Verbandskasten auf Vollständigkeit und Verfalldatum prüfen. Ebenfalls nicht zu vergessen: eine genormte Warnweste, die jederzeit griffbereit im Fahrzeug verstaut ist.

Vor dem Führerschein steht die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Die bestmögliche Betreuung von Unfallopfern und die optimale Versorgung von Verletzten sind jedoch nur mit den geeigneten Erste-Hilfe-Utensilien gewährleistet. Rechtzeitig vor dem Start in den wohlverdienten Sommerurlaub daher vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in Berlin der Appell: Die Überprüfung des Verbandskastens sollte Teil der Reisevorbereitung sein. In Deutschland wurde im Januar 2014 die DIN-Norm 13164, die die Inhaltsteile im Verbandskasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst, aktualisiert und um ein 14-teiliges-Pflasterset, ein Verbandpäckchen speziell für Kinder sowie zwei Hautreinigungstücher ergänzt.

Während das Mitführen einer genormten Warnweste (nach DIN EN 471 oder EN ISO20471) ausreicht, geht es beim Verbandskasten um mehr: Die Lebensdauer der Verpackung einiger enthaltenen Produkte ist eingeschränkt. Durch sommerliche Hitze oder auch niedrige Temperaturen kann eine Materialermüdung von Plastikhüllen oder Klebestellen einsetzen. Ist das aufgedruckte Datum überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Abgelaufenes sollte daher immer durch "Frisches"
ersetzt werden. Neben der Verantwortung für sich und andere sind auch die rechtlichen Bestimmungen eindeutig: Wer Weste oder Verbandskasten bei der Hauptuntersuchung nicht vorweisen kann, riskiert laut dem ADAC einen sogenannten geringen Mangel. Bei einer Verkehrskontrolle kann außerdem ein Verwarnungsgeld fällig werden.

Ähnliche Regelungen gelten übrigens nicht nur in Deutschland, sondern in vielen europäischen Ländern. Wer also im Urlaubsland mit einem Mietfahrzeug unterwegs ist, sollte bei der Übernahme auch auf einen vollständigen und funktionstüchtigen Verbandskasten achten oder einfach das eigene Erste-Hilfe-Produkt mitbringen.

Die Anschaffung mehrerer Erste-Hilfe-Sets lohnt sich: Medizinprodukte nach DIN-Norm 13164 eignen sich nicht nur für die Nutzung im Straßenverkehr, sondern auch im Privatbereich. So kann die Hausapotheke von einer Aufstockung durch diese speziellen, auch als Austausch-Set zu erwerbenden Hilfsmittel ebenfalls nur profitieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Pressestelle Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

(dw)

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