Pressemitteilung | Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)

Augeninnendruck normal – Sehnerv zerstört / Die unbekannten Seiten des Glaukoms

(Düsseldorf) - Karin P. kann es einfach nicht glauben: Obwohl ihr Augeninnendruck immer zwischen 15 und 20 mmHg und damit im Normbereich liegt, ist ihr Sehvermögen in großen Teilen ihres Gesichtsfeldes unwiederbringlich erloschen. Zwar hatte ihr Augenarzt vor etwa zwei Jahren ein Glaukom, auch als Grüner Star bekannt, diagnostiziert und ihr Augentropfen verordnet, aber die nimmt sie schon lange nicht mehr. Ihr Heilpraktiker behandelt sie ganzheitlich mit Akupunktur und naturheilkundlichen Mitteln, die den Energiefluss im gesamten Organismus verbessern sollen. Antiglaukomatosa, so nennt man die Augentropfen gegen Grünen Star, wären ja nur dazu da, einen zu hohen Augeninnendruck zu senken und ihrer ist doch normal. Als Karin P. jetzt zur Kontrolluntersuchung wieder zum Augenarzt kommt, erfährt sie den erschreckenden Befund: Seit ihrem letzten Besuch ist ein erheblicher Teil ihrer Sehnervenzellen abgestorben, ihr Sehvermögen hat sich dramatisch verschlechtert, sodass sie zumindest bei Dunkelheit aufs Autofahren verzichten muss. Mit einer richtigen Diagnose und einer fachärztlichen Therapie hätte dies verhindert worden können. Irrtümer ausschließen

Prof. Lutz E. Pillunat, Klinikdirektor der Universitäts-Augenklinik Dresden und Mitglied des Berufsverbandes der Augenärzte kennt die Fehleinschätzungen bei der Diagnose von Grünem Star: „Es ist ein verhängnisvoller und leider immer noch weit verbreiteter Irrtum, dass ein Glaukom grundsätzlich mit einem erhöhten Augeninnendruck verbunden ist.“ Bei etwa 50 Prozent der Glaukome liegen die Druckwerte im Normbereich und dennoch ist der Sehnerv bedroht. Deshalb ist eine Glaukom-Vorsorgeuntersuchung nur dann sinnvoll, wenn neben einer Augeninnendruckmessung gleichzeitig der Zustand des Sehnervs beurteilt wird. „Für ein Glaukom ohne auffällig hohen Augeninnendruck kommen verschiedene Gründe infrage: Eine niedrige Toleranzgrenze – hier vernichtet schon ein relativ geringer Druck die empfindlichen Nervenfaserzellen“, sagt Prof. Pillunat. Gleichzeitig kann die Durchblutung des Sehnervs gestört sein – er wird nicht ausreichend mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt. Fehlregulationen des Gefäßsystems sind charakteristisch für ein Normaldruckglaukom. Ein weiterer Irrtum besteht in der Annahme, dass Glaukompräparate lediglich den Augeninnendruck senken. Viele der heute verordneten Augentropfen verbessern zusätzlich die Durchblutung der Netzhaut und des Sehnervs. „Infolge von Unwissenheit und Irrtümern gehört das Glaukom immer noch zu den häufigsten Erblindungsursachen – trotz zuverlässiger Diagnosemethoden und wirkungsvoller Therapiekonzepte, die das Sehvermögen erhalten können“, erklärt Prof. Pillunat.

Mit Früherkennung zur besten Therapie
Damit ein Glaukom erkannt und behandelt werden kann, bevor Schäden am Sehnerv entstehen, sollte jeder vom 40. Lebensjahr an alle zwei Jahre vorsorglich die augenärztliche Untersuchung zur Glaukomfrüherkennung wahrnehmen. Diese besteht aus der Kombination einer Untersuchung des Sehnervs und einer Augeninnendruckmessung. Wurde ein Glaukom diagnostiziert, kommt es entscheidend darauf an, dass der Patient die vom Augenarzt für ihn individuell verordnete Therapie gewissenhaft anwendet. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Vorsorgeuntersuchung zwar nicht, trotzdem sollte man sich die geringen Kosten in sein Sehvermögen unbedingt gönnen. Dr. Uwe Kraffel, Erster Vorsitzender des Berufsverbandes der Augenärzte: „Es gibt keine Alternative zur Glaukom-Therapie, was nicht bedeutet, dass Augenärzte ergänzende Maßnahmen ablehnen. Im Gegenteil, wo sie sinnvoll sind, werden sie von Augenärzten angeboten.“ Dafür sprechen allein schon die im Berufsverband der Augenärzte etablierten Arbeitskreise „Psychosomatik“ und „Naturheilverfahren, Akupunktur und Homöopathie“.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) Pressestelle Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 4303700, Telefax: (0211) 4303720

(bl)

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