Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

Ausgezeichnet: Rheinland-Pfalz mit bester Vergabepraxis von Beratungsprojekten / Umfrage: Preiskriterium wird von der öffentlichen Hand überbewertet

(Bonn) - Die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz ist Sieger eines Vergleichs zur professionellen Vergabepraxis betriebswirtschaftlicher Beratungsaufträge. Hierzu hat der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. in einer verbandsübergreifenden Befragung die Antworten von mehr als 500 Unternehmensberatungen aus dem gesamten Bundesgebiet ausgewertet. Auf den weiteren Plätzen liegen die Kommunalverwaltungen Baden-Württembergs und Hessens sowie die Landesverwaltung von Baden-Württemberg. Beste Bundesbehörde war das Bundesministerium für Bildung und Forschung vor dem Finanz- bzw. dem Innenministerium (jeweils inklusive der nachgelagerten Behörden). Allerdings lagen die Spitzenbewertungen der Unternehmensberater für die Verwaltungen insgesamt nur knapp über dem Wert „zufrieden“.

Gefragt wurde weiterhin nach den allgemeinen Hauptkritikpunkten bei Vergaben von Beratungsaufträgen. Die Berater rügten, dass die Verwaltungen Beratungsleistungen zu häufig allein über den Preis auswählten, obwohl das Vergabe- und Haushaltsrecht vorsieht, das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen. „Die reine Konzentration auf den Preis hat nicht nur Vorteile“, gibt dabei BDU-Präsident Antonio Schnieder zu bedenken. Der Preis alleine sage nichts über die Qualität aus. Im Gegenteil: Langjährige Erfahrung und Spezialwissen würden sich natürlich auch in der Honorarhöhe bemerkbar machen. Geringe Budgetplanungen seien zudem oft nicht aufwandsentsprechend und damit liefe der Auftraggeber Gefahr, dass „nicht alle notwendigen Prüfungen und Aspekte einer Beratung vorgenommen werden“, so Schnieder.

Die erhobenen Zahlen zeigen zugleich, dass wettbewerbsverzerrende oder unlautere Verhaltensweisen kein wesentliches Problem in der Vergabepraxis deutscher Verwaltungen sind. Entsprechende Auswahlmöglichkeiten - etwa „Aufgabenprofil bevorzugt einzelne Mitbewerber“ oder „es wird immer dasselbe Unternehmen bevorzugt“ - liegen im unteren Mittelfeld der Berater-Bewertung.

Auch die Hauptkritikpunkte zwei und drei „ungenaue Leistungsbeschreibung“ und „Wertungskriterien der Vergabe nicht ausreichend klar“ belegen, dass es keinen grundsätzlichen Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung gibt. „Allerdings besteht offenbar die Notwendigkeit nach einer präziseren Vergabevorbereitung und -durchführung“, so der Vorsitzende des BDU-Fachverbandes Öffentliche Auftraggeber, Erhart Kirfel. Dies könne einerseits erreicht werden, indem die Verwaltungsmitarbeiter speziell geschult würden oder andererseits externer Sachverstand frühzeitig in der Auftragsbeschreibung einbezogen würde. „In jedem Falle muss hier mittelfristig Abhilfe geschaffen werden“, so Schnieder und Kirfel, denn „unklare Ausschreibungen führen zu nicht passgenauen Bewerbungen, zeitaufwendigen Nachfragen und damit insgesamt zu unnötig erhöhtem Verwaltungs- und Zeitaufwand bei Vergebenden und Bietern.“

Die Spitzenpositionen bei den Verwaltungen:


Sämtliche öffentlichen Auftraggeber

1. Landesverwaltung Rheinland-Pfalz

2. Kommunen Baden-Württemberg

3. Kommunen Hessen

4. Landesverwaltung Baden-Württemberg


Bundesministerien nebst nachgeordneten Behörden

1. Bundesministerium f. Bildung u. Forschung

2. Bundesministerium der Finanzen

3. Bundesministerium des Innern

4. BM f. Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung


Länderverwaltungen inkl. Stadtstaaten Bremen, Berlin, Hamburg

1. Rheinland-Pfalz

2. Baden-Württemberg

3. Nordrhein-Westfalen

4. Schleswig-Holstein


Kommunalverwaltungen in den Bundesländern

1. Baden-Württemberg

2. Hessen

3. Nordrhein-Westfalen

4. Niedersachsen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Klaus Reiners, Pressesprecher Zitelmannstr. 22, 53113 Bonn Telefon: (0228) 9161-0, Telefax: (0228) 9161-26

(el)

NEWS TEILEN: