Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Ausstellungsvergütung muss Gesetz werden

(Berlin) - "Die Entscheidung der Bundesministerin für Justiz, eine Ausstellungsvergütung bei den noch anstehenden Änderungen des Urheberrechtsgesetzes nicht zu berücksichtigen, ist völlig unverständlich und schadet den Interessen der Künstlerinnen und Künstler", sagte die Vorsitzende der Fachgruppe Bildende Kunst in ver.di, die Künstlerin Usa Beer.

"Künstlerinnen und Künstler fordern seit über dreißig Jahren, die Ausstellungsvergütung im Urheberrecht festzuschreiben: Ausstellungsmacherinnen, Gestalter, Museumswächter, Reinigungspersonal, Kurator, Direktorin und viele andere verdienen mit Kunstausstellungen Geld, während die Künstlerinnen und Künstler ihre Werke unentgeltlich zur Verfügung stellen sollen", machte Beer deutlich. Die Nutzung ihrer Arbeitsergebnisse müsse wie die Nutzung jeder anderen Arbeit honoriert werden. Die Benachteiligung der Künstlerinnen und Künstler gegenüber anderen Urhebern müsse aufhören und die Nutzung des Ausstellungsrechts angemessen vergütet werden. Dazu sei eine Änderung des Urhebergesetzes erforderlich, das fordert die ver.di-Fachgruppe Bildende Kunst gemeinsam mit dem Deutschen Künstlerbund und dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK).

Bildende Künstlerinnen und Künstler gehörten mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von rund 10.171 Euro brutto zu den am schlechtesten bezahlten und sozial am unteren Ende stehenden Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeitern. Sie säßen am »kürzesten Hebelarm« des Kunstmarktes - sie seien auf Ausstellungen angewiesen, deren Bedingungen ihnen von den Verwertern diktiert würden, während die Bundesregierung sie erneut vertröste. "Damit verabschiedet sich die Bundesregierung einmal mehr von ihren in der Koalitionsvereinbarung festgehaltenen Ankündigungen", so Beer.

Beer forderte die Bundesregierung auf, die Existenzbedingungen von bildenden Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern. Das bisher unzulänglich ausgestattete Recht der bildenden Künstlerinnen und Künstler müsse um einen gesetzlichen Anspruch auf Ausstellungsvergütung erweitert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956

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