Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Ausverkauf der freien Arztwahl und des freiberuflichen Vertragsarztes / KBV kritisiert Gesetzentwurf zur Modernisierung der Gesundheit (GMG)

(Berlin) - „Der jetzt in den meisten Details bekannt gewordene Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems (GMG) ist seit Bestehen der Bundesrepublik der massivste Angriff auf die freie Arztwahl und auf eine wohnortnahe flächendeckende Versorgung durch freiberufliche Vertragsärzte.“ Das hat am 13. Mai in Berlin der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erklärt. Dr. Manfred Richter-Reichhelm weiter: „Die Praxen der niedergelassenen Fachärzte sollen durch Einzelverträge der Krankenkassen systematisch in Gesundheitszentren und Krankenhäuser verlagert und soweit möglich in Anstellungsverhältnisse überführt werden. Dies ist – wie die Entwicklung in benachbarten EU-Staaten beweist – der direkte Weg in die Wartelisten- und damit in die Zweiklassenmedizin.“

Für die Ärzte, die weiterhin im System der Kassenärztlichen Vereinigung mit einheitlicher Kassenzulassung arbeiteten (Hausärzte, Augenärzte und Frauenärzte als Pflichtmitglieder), bliebe der Budgetdruck der Krankenkassen voll bestehen. Dieser schränke die Doktoren in ihren Behandlungsmöglichkeiten zunehmend ein. „Durch ein bürokratisch aufgeblähtes Prüf- und Kontrollsystem und durch die Rückkehr zur Kollektivhaftung für Budgetüberschreitungen wird der Regressdruck auf diese Vertragsärzte massiv erhöht“, so der KBV-Vorsitzende. Die Kollegen seien dadurch zur Leistungsrationierung gegenüber ihren Kassenpatienten gezwungen.

„Der Kassenpatient verliert sein Recht auf freie Arztwahl unter den bisher einheitlich für alle Krankenkassen zugelassenen Vertragsfachärzten und Vertragspsychotherapeuten. Er muss sich jeweils bei seiner Krankenkasse erkundigen, welche Fachärzte beziehungsweise Psychotherapeuten für welche Vertragszeit und für welche Leistungen sie ihm jeweils zur Auswahl anbietet. Damit werden Ärzte und Psychotherapeuten durch Krankenkassen, auf deren Vertragsabschlüsse und Vertragsverlängerung sie angewiesen sind, auch in ihrer medizinischen Entscheidung erpressbar. Sie verlieren nicht nur ihre berufliche, sondern auch ihre fachliche Unabhängigkeit, weil es Krankenkassen im Beitragswettbewerb weniger um die individuelle Versorgungsqualität als um Kosteneinsparung geht“, schilderte Richter-Reichhelm die Konsequenzen.

„Der als ‚Vertragsmonopol’ öffentlich gezielt diskriminierte gesetzliche Versorgungsauftrag Kassenärztlicher Vereinigungen wird durch das ‚Einkaufsmonopol’ der AOK als größter Krankenkasse abgelöst. Darum geht es in dieser Reform“, machte der KBV-Chef klar. Er kündigte daher an: „Die Vertragsärzte und Kassenärztlichen Vereinigungen werden ihren Kampf gegen diese Entmündigung des freien Arztberufes nicht auf dem Rücken ihrer Kassenpatienten austragen. Sie werden aber alle Wege der Patienteninformation und Kommunikation nutzen, um die gesellschaftlichen und politischen Kräfte gegen diesen Ausverkauf eines der besten Gesundheitssysteme dieser Welt zu mobilisieren.“

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3, 50931 Köln Telefon: 0221/40050, Telefax: 0221/4005160

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