Pressemitteilung | Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD)

Ausweisung von Umweltzonen: CIVD fordert Ausnahmeregelung für Reisemobile / „Für betroffene Reisemobile müssen geeignete Ausnahmeregelungen gefunden werden.“

(Frankfurt) - Durch die sogenannte „Kennzeichnungsverordnung“ wird eine emissionsbezogene Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen eingeführt werden. Mit einer Plakette gekennzeichnet werden alle Fahrzeuge mit einer Euro-Einstufung ab Euro 2 (Pkw) oder Euro II (Lkw) und höher. Auf dieser Basis werden sogenannte „Umweltzonen“ diskutiert in denen Städte und Gemeinden Fahrverbote für nicht gekennzeichnete Fahrzeuge verhängen sollen. Gut 220.000 Reisemobile wären unmittelbar und direkt durch die Einrichtung solcher Umweltzonen betroffen. Der CIVD fordert daher, dass für betroffene Reisemobile geeignete Ausnahmeregelungen gefunden werden.

„Sollten bereits für die Jahre 2007 und 2008 angedachte Regelungen ohne Sonderregelungen für Reisemobile durchgesetzt werden, dann käme dies einer Zwangsstilllegung gleich,“ gibt Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes, CIVD zu bedenken. „Nicht einmal Urlaubsfahrten aus den Umweltzonen heraus wären dann noch möglich. Darüber hinaus werden erhebliche Verluste bei der regionalen Camping- und Reisemobilwirtschaft entstehen, wenn Fahrverbote deren Zugang unmöglich machen. Der Caravaning Industrie Verband fordert daher die Nutzbarkeit auch von älteren Reisemobilen nicht unverhältnismäßig einzuschränken.“

So müssten die konkreten Luftreinhalte- oder Aktionspläne der Kommunen geeignete Ausnahmen für Reisemobile vorsehen. „Da in der Kennzeichnungsverordnung keine Ausnahmen vorgesehen sind, müssen Ausnahmen in die regionalen Umsetzungen nach umfassender Konsultation aller beteiligten Kreise vorgesehen werden. Langfristig sollte eine Änderung der Kennzeichnungsverordnung angestrebt werden,“ so Sternberg weiter.

Über 50 Prozent des Reisemobilbestandes verfügen über eine Euro-Einstufung niedriger als Euro II. Diese gut 220.000 Fahrzeuge sind unmittelbar und direkt durch die Einrichtung von Umweltzonen betroffen. Das hohe Durchschnittsalter von Reisemobilen ist bedingt durch die robuste Konstruktion verbunden mit geringen Jahreslaufleistungen (ca. 10.000 km). Das Durchschnittsalter beträgt zur Zeit rund 12 Jahre.

Quelle und Kontaktadresse:
Caravaning Industrie Verband e.V. (civd) Ralph Binder, Leitung, Ref. Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Königsberger Str. 27, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 70403920, Telefax: (069) 70403924

(bl)

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