Pressemitteilung | Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD)

Auszeichnung für Kundenzufriedenheit im Direktvertrieb

(Berlin/Kehl) - Der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD) und das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) ziehen nach der Einführung des Online-Schlichters im Direktvertrieb vor einem Jahr Bilanz: Nur zwei Schlichtungen wurden beantragt und beide Fälle konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Da im Jahr 2012 über 11 Millionen Kundenbestellungen bei den BDD-Mitgliedsunternehmen eingingen, bedeutet dies, dass auf fünf Millionen Kundenverträge ein Schlichtungsantrag kommt.

Jochen Acker, BDD-Vorstandsvorsitzender sagt: "Das ist eine Auszeichnung für unsere Mitgliedsunternehmen. Durch den Online-Schlichter zeigen die BDD-Mitglieder, dass für sie Kundenvertrauen an erster Stelle steht. Die geringe Zahl der Schlichtungsanträge ist ein weiterer Beleg für die seriöse Arbeitsweise der BDD-Mitgliedsunternehmen."

Felix Braun, Projektleiter des Online-Schlichters sagt: "Unser Schlichtungsverfahren gewährleistet Verbrauchern, einen Fall von unseren auf das Verbraucherrecht spezialisierten Schlichtern neutral bewerten und einer außergerichtlichen Lösung zuführen zu lassen. Diese Unparteilichkeit führt zu hoher Akzeptanz auf beiden Seiten."

Der BDD hat sich dem Online-Schlichter seit April 2013 angeschlossen. Damit verdeutlicht der BDD einmal mehr, wie wichtig ihm die Zufriedenheit der Kunden ist. Die Widerrufsquote der BDD-Mitgliedsunternehmen lag zwar 2012 bei nur 0,4 Prozent, das heißt, nur etwa jeder 230. Vertrag wurde widerrufen. Wenn es dennoch zu Unstimmigkeiten kommt, erhält der Kunde durch den Online-Schlichter die Möglichkeit, für sein Anliegen eine kostenfreie, schnelle und unbürokratische Lösung in einem Zeitraum von höchstens drei Monaten zu erhalten.

Der Online-Schlichter existiert seit 2009. Neben dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin, dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz nutzt auch das Versicherungsunternehmen DEVK sowie der Gütesiegelanbieter Trusted Shops das Schlichtungsverfahren des ZEV.


Über das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.:

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV, www.cec-zev.eu) wurde 1993 gegründet und ist ein deutsch-französischer Verein. Zu den Zielen des ZEV gehört es, Verbrauchern in Europa mit Rat und Tat zur Seite zu stehen sowie die Verbraucherrechte in Europa wahrzunehmen und zu fördern. Es ist direkter Ansprechpartner für Verbraucher aus Deutschland und Frankreich: Sie erhalten hier nicht nur Informationen über ihre Rechte in Europa, sondern auch Unterstützung Rechtsstreitigkeiten mit Händlern aus einem anderen EU-Land, aus Norwegen oder Island. Darüber hinaus ist es Träger der Schlichtungsstelle Online-Schlichter (www.online-schlichter.de). Darüber hinaus informiert das Zentrum nationale und europäische Entscheidungsträger in der Verbraucherpolitik über Hindernisse, die dem Funktionieren des Binnenmarktes derzeit noch im Weg stehen. Es arbeitet dabei eng mit anderen europäischen Netzwerken und Einrichtungen zum Wohle der Verbraucher in Europa zusammen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. Verena Coscia, Pressesprecherin Bundesallee 221, 10719 Berlin Telefon: (030) 23635680, Fax: (030) 23635688

(cl)

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