Pressemitteilung | Pro Wildlife e.V.

Auszeit für Wildvogelhandel / PRO WILDLIFE fordert dauerhaften Importstopp

(München) - Die EU hat heute (26. Oktober) ein einmonatiges Importverbot für alle Ziervögel beschlossen, um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen. „Das heutige Importverbot ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, allerdings kann nur ein dauerhaftes Verbot die vielseitigen Probleme lösen“, so Daniela Freyer, Sprecherin von PRO WILDLIFE. „Der Import von Wildvögeln für den Heimtiermarkt ist völlig unverantwortlich – sowohl in Bezug auf die Vogelgrippe als auch auf den Tier- und Naturschutz“. Auslöser für den EU- Beschluss war der Tod einer mit H5N1 infizierten Venezuelaamazone (Papagei) in England. Der Fall belegt das Gesundheitsrisiko der massenhaften Wildvogeleinfuhren. PRO WILDLIFE widerspricht zudem Behauptungen, ein Importverbot würde zu mehr illegalen Importen führen: Studien belegen stattdessen, dass der legale Handel einen Deckmantel für den Tierschmuggel bietet.

Die legalen EU-Importe umfassen jährlich ca. 1,76 Mio. Ziervögel wie Papageien, Beos, Finken oder Gimpel. Die Tiere kommen aus Afrika, Lateinamerika und Asien, die EU ist der mit Abstand größte Importeur. Seit der rapiden Ausbreitung der Vogelgrippe ordnete die EU für bestimmte Länder befristete Einfuhrverbote für Vögel an. „Der Tod importierter Vögel in England* verdeutlicht, wie unzureichend das bisherige EU-Flickwerk punktueller Importverbote ist“, so Freyer. Ein dauerhafter globaler Wildvogel-Importstopp ist dringend gefordert:

Gesundheitsschutz: Das tödliche H5N1-Virus breitet sich bereits seit Jahren aus - seit 1997 in Asien und nun immer schneller in Europa. „Die Vorstellung, man könne die Situation jetzt innerhalb eines Monats in den Griff kriegen, ist absurd. Auch wenn die EU-Quarantänebestimmungen auf dem Papier verbessert würden, würde das in der Praxis wenig ändern“, so Freyer. Der Import von Millionen Wildvögeln jährlich stellt ein erhebliches Risiko dar: Wildvögel machen nicht vor Ländergrenzen halt, der internationale Tierhandel ist zudem kaum kon-trollierbar und unübersichtlich: Tiersendungen haben oft verschiedene Zwischenstopps hinter sich, bevor sie in Europa eintreffen, die tatsächliche Herkunft eines Tieres ist ungewiss. Zudem kommt es häufig zum Kontakt zwischen Tieren aus verschiedenen Regionen, wie auch im Fall des in England verendeten Papagei*.

Artenschutz: Zahllose Vogelarten wurden durch die Plünderung für Europas Vogelkäfige bereits dezimiert, einige wie der Spix-Ara sogar bereits ausgerottet. Internationale und EU-Artenschutzgesetze sind völlig unzu-reichend: Sie gelten nur für manche Arten und beschränken sich weitgehend auf die Erfassung des Handelsumfangs. Andere Staaten wie die USA verbieten den Wildvogelhandel aus Artenschutzgründen seit Jahren. Die EU hingegen ist mit 87 Prozent der weltweit größte Abnehmer exotischer Vögel - nur europäische Arten sind vor Fang und kommerziellem Handel geschützt.

Tierschutz: Grausame Fangmethoden, tagelange Transporte, drangvolle Enge in verschmutzten Käfigen und falsches Futter verursachen Stress, Krankheiten und massenhaftes Sterben im Vogelhandel. Oft verenden über 50 Prozent der gefangenen Tiere bereits im Ursprungsland. Die überlebenden Wildfänge sind zudem nicht an Menschen gewohnt und entsprechend ungeeignete „Haustiere“. Dennoch finden sie in Europa nach wie vor Abnehmer, denn Tiere aus freier Natur sind erheblich billiger als die zahlreich angebotenen Zuchttiere.
„Der heutige Beschluss zeigt dass die EU die Tragweite des Problems endlich erkennt – wir hoffen, dass sie mit einem dauerhaften Importverbot auch Weitsicht zeigen wird“, so die PRO WILDLIFE-Sprecherin.

*Der Tod eines mit H5N1 infizierten Papageien in der Quarantänestation des Tierhändlers „Pegasus Birds“ in Essex letzte Woche war Auslöser für den EU-Beschluss. Brisante Details belegen die Lücken der EU-Quarantänevorschriften:
Das aus Surinam stammende Tier infizierte sich offenbar in der Quarantänestation: Vögel aus Südamerika und Taiwan wurden dort zusammen gehalten. Zudem war die Quarantänestation möglicherweise nicht vorschriftgemäß desinfiziert.

Weitere Vögel waren offenbar erkrankt, ohne dass dies untersucht und gemeldet wurde: Ein zweiter Papagei aus Surinam starb, die Gewebeproben der zwei Papageien wurden allerdings vermischt. In der Quarantänestation erkrankten auch Vögel aus Taiwan, eine Untersuchung auf Vogelgrippe war aber unterblieben.
Die bisherigen EU-Importverbote aus bestimmten Ländern sind unvollständig und hinken der Verbreitung des Virus hinterher: Taiwan galt z.B. bislang als frei von der Vogelgrippe und exportierte ungehindert in die EU. Allerdings wurden immer wieder Versuche bekannt, Vögel aus China nach Taiwan zu schmuggeln. Zudem machen Vögel auf ihren Flugrouten nicht vor Landesgrenzen halt.

Quelle und Kontaktadresse:
Pro Wildlife e.V. Pressestelle Gräfelfinger Str. 65, 81375 München Telefon: (089) 81299507, Telefax: (089) 81299706

(mm)

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