Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Aut idem: Preisdrittellinien gelten ab dem 1. Juli 2002

(Berlin) - "Ängste vor Aut idem sind unbegründet. Schließlich entscheidet immer noch in jedem Einzelfall der Arzt, welches Medikament sein Patient erhält. Wer sich näher informieren will, spricht einfach seinen behandelnden Arzt an." Das hat am 1. Juli 2002 der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin erklärt. Dr. Manfred Richter-Reichhelm äußerte sich anlässlich der ab dem 1. Juli geltenden Preisdrittellinien für ersetzbare Arzneimittel. Seit dem 1. März gilt: Apotheker müssen ein Präparat aus dem unteren Preisdrittel abgeben, wenn der Arzt ein teureres Medikament verschreibt und nicht ausdrücklich darauf besteht, dass nur dieses an den Patienten ausgehändigt werden darf. Das Präparat muss den gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung enthalten und in seiner Darreichungsform vergleichbar sein.

Richter-Reichhelm weiter: "Jeder Arzt weiß genau, wann sich ein Arzneimittel ersetzen lässt und wann nicht. Wenn beispielsweise ein anderer Hilfsstoff, etwa die Ummantelung eines Dragees, zu allergischen Reaktionen führen kann, so sorgt der Arzt dafür, dass der Patient nur das Präparat erhält, dass er auch verträgt. Niemand muss fürchten, dass ihm die neue Regelung zum Nachtteil gereicht."

Aut idem, lateinisch für "oder das gleiche", soll Wirtschaftlichkeitsreserven im Gesundheitswesen erschließen. Da oft Dutzende wirkstoffidentischer Präparate zu unterschiedlichen Preisen im Handel sind, wurden die Apotheker darauf verpflichtet, günstige Präparate abzugeben, wenn der Arzt nichts anderes verfügt hat. Die Preisdritten werden alle Monate neu festgelegt. Die jeweils aktuelle Liste ist im Internet unter www.kbv.de einzusehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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