Pressemitteilung | Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)

Automobilindustrie lehnt EU-Vorschlag zum Autohandel ab

(Frankfurt/Main) - "Dieser Entwurf der EU-Kommission zur Liberalisierung des EU-Autohandels ist eine vollkommen unakzeptable Lösung. Die deutsche Automobilindustrie lehnt diesen Vorschlag, der von EU-Kommissar Mario Monti sogar noch kurzfristig weiter verschärft wurde, entschieden ab. Denn er richtet sich gegen die Interessen der Verbraucher und führt zum Verlust Tausender von Arbeitsplätzen im mittelständisch strukturierten Automobilhandel." Mit diesen Worten reagierte Prof. Dr. Bernd Gottschalk, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), am 5. Februar auf die Entscheidung der EU-Kommission zur Anschlussregelung der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), mit der europaweit das Vertriebssystem für Neuwagen geregelt wird.

Das Verbot der Verwendung von Niederlassungklauseln sei zudem der falsche Ansatz, um eine Vereinheitlichung der Verkaufspreise erzielen zu können. Schon jetzt seien im Kfz-Handel kaum mehr die zum Überleben der Handelsbetriebe erforderlichen Margen durchzusetzen. Der an Härte kaum mehr zu überbietende Wettbewerb zwischen den Marken und den Händlern ermögliche den Verbrauchern bereits heute, Neufahrzeuge mit einer umfänglichen Ausstattung zu günstigen Preisen zu erwerben. Das Haupthindernis für die Verringerung der Preisunterschiede in der EU sei weiterhin die fehlende Harmonisierung der nationalen Verkaufssteuern, die Neufahrzeuge um bis zu 200 % verteuern. Hier müssten erst einmal Kommission und Mitgliedstaaten ihre Hausaufgaben erledigen.

Das Vertriebsleitbild der Kommission orientiere sich offenbar nicht an den Erfordernissen eines schlanken und effizienten Systems, sondern führe zu unüberschaubaren und bürokratischen Vertriebsbeziehungen zwischen Herstellern und Handel. Die neue Regelung werde einen Konzentrationsprozess im Handel in Gang setzen und einer großen Zahl von mittelständisch strukturierten Händlerbetrieben "schlicht und einfach die Existenzgrundlage entziehen". Die in diesem Zusammenhang in die gleiche Richtung gehende klare Stellungnahme des Bundeskanzlers heute in Rüsselsheim begrüßt der VDA.

Im Kundendienst soll nach dem Willen der Kommission die wesentliche Verbindung zum Verkauf beseitigt werden mit der Gefahr, dass das technische Niveau der Werkstätten gemindert werde. Umfragen hingegen, die die Kommission selbst in Auftrag gegeben habe, haben gezeigt, dass die Verbraucher ganz überwiegend mit der bisherigen Verbindung von Service und Vertrieb zufrieden seien. Die Auflösung der Kompetenzgemeinschaft von Verkauf und Service werde schließlich auch die Aufrechterhaltung der Umwelt- und Sicherheitsstandards bei den Kraftfahrzeugen gefährden.

Mit der Erlaubnis, unterschiedliche Marken in ein und demselben Ausstellungsraum anzubieten, werde die "Markenexklusivität in hohem Maße gefährdet". Dies treffe vor allem die Hersteller technisch hochwertiger Fahrzeuge, die damit auf ein wesentliches Element ihrer Wettbewerbsstrategie verzichten müssten. Prof. Gottschalk: "Allen voran die deutschen Hersteller haben in den letzten Jahren gewaltige Anstrengungen unternommen, ihr Markenimage - über das "Made in Germany" hinaus - zu schärfen. Mit dieser Strategie der Markenprofilierung haben sie weltweit außerordentliche Markterfolge verbuchen können. Ein Ausbremsen der Markenexklusivität nach Kommissionsmuster im ‚Home Market' Europa würde gerade diese für die Exporterfolge ausschlaggebende Plattform beschädigen."

Die Kommission habe die ursprüngliche Absicht, so der VDA-Präsident, der geltenden GVO 1475/95 mit einer branchenspezifischen Verordnung den Besonderheiten des Automobilsektors Rechnung zu tragen, in ihr Gegenteil verkehrt. Industrie, Handel und Verbraucher sollen nach Montis Vorstellungen nun einem wettbewerbspolitischen System unterworfen werden, das für keine andere Branche der EU so restriktiv ausfalle. Obwohl nur wenige Wirtschaftsbereiche in der EU ein vergleichbares Niveau an Wettbewerb aufweisen könnten, werde die Automobilwirtschaft nun einem besonders dichten Netz von Verbotsregelungen im Rahmen der GVO ausgesetzt. Eine kartellrechtliche Benachteiligung des Automobilsektors sei jedoch keinesfalls gerechtfertigt.

Unbeschadet ihrer Kritik an dem vorliegenden Entwurf betont Prof. Gottschalk jedoch, dass die deutsche Automobilindustrie unverändert offen ist für jede sinnvolle Modifizierung des gegenwärtigen Vertriebssystems. Sie stelle sich daher auf eine Fortführung konstruktiver Gespräche mit allen Beteiligten ein.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) Westendstr. 61 60325 Frankfurt Telefon: 069/975070 Telefax: 069/97507261

NEWS TEILEN: