Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) - Geschäftsstelle Berlin

BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zum Interview von Jörg Hofmann zum Referentenentwurf für die Zeitarbeit: "Was der IG Metall-Vorsitzende verschweigt"

(Berlin) - Der IG Metall-Chef Jörg Hofmann hat in einem Interview den Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium für Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verteidigt und behauptet, dass damit den "Unternehmen sehr viel Bürokratie" erspart bleibe und die Tarifautonomie gestärkt werde. Zu diesem Interview erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP):

"Die Aussagen von Jörg Hofmann sind ziemlich irritierend, denn der Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zur Zeitarbeit schränkt in der Tat die Tarifautonomie ein und bürdet der deutschen Wirtschaft neue bürokratische Lasten auf. Was der IG Metall-Vorsitzende nämlich verschweigt, ist, dass die 'Möglichkeit, nicht exakte Vergleichslöhne für jeden einzelnen Leiharbeiter und Stammbeschäftigen ermitteln zu müssen, sondern pauschalierte, in Tarifverträgen vereinbarte Entgelte' zahlen zu können, durch eben jenen Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium außer Kraft gesetzt werden soll. Bislang ist die Gesetzeslage nämlich so, dass die Tarifverträge zwischen den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ohne zeitliche Grenze angewendet werden können. Der Referentenentwurf sieht nun aber vor, dass nach neun Monaten nicht mehr die Entgelte aus den Zeitarbeitstarifverträgen gezahlt werden dürfen, sondern Equal Pay. Damit müssen die Unternehmen genau in die Einzelermittlung der exakten Vergleichslöhne einsteigen, die offenbar auch der IG Metall-Chef mit 'sehr viel Bürokratie' verbindet.

Dieses Vorhaben, die Zeitarbeitstarifverträge in einem ihrer Kernpunkte - den Entgelten - vollständig außer Kraft zu setzen, nun auch noch als Stärkung der Tarifautonomie verkaufen zu wollen, ist schon ziemlich gewagt. Und was Herr Hofmann auch noch verschweigt, ist, dass der Zeitarbeitsbranche als einziger die Möglichkeit verwehrt wird, tarifvertragliche Vereinbarungen abzuschließen, die längere Einsätze als die vorgesehene gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten erlauben würden. Dieses Privileg soll allein den Sozialpartnern in den Wirtschaftszweigen vorbehalten bleiben, in denen Zeitarbeitnehmer eingesetzt werden. Damit wird auch hier die Tarifautonomie der Branche eingeschränkt, die am stärksten von der geplanten Höchstüberlassungsgrenze betroffen sein würde - und die im Übrigen auch die Einzige wäre, die eine branchenübergreifende Lösung für die gesamte deutsche Wirtschaft herbeiführen könnte. Der Vorschlag aus dem Bundesarbeitsministerium würde dagegen dazu führen, dass es einen Flickenteppich höchst unterschiedlicher tariflicher Regelungen für die Einsatzlänge von Zeitarbeitskräften geben würde statt einer einheitlichen, sachgerechten Lösung.

Angesichts der Aussagen von Jörg Hofmann stellt sich die Frage, ob der IG Metall-Vorsitzende den Referentenentwurf missverstanden hat. Denn ich gehe davon aus, dass Herr Hofmann nicht mit Absicht ein solches Zerrbild der geplanten gesetzlichen Regelungen entstehen lassen wollte."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) Pressestelle Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 206098-0, Fax: (030) 206098-70

(cl)

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