Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter: Gelebte Vielfalt und Toleranz gehören zur DNA der Unternehmen - dafür braucht es keine neuen Vorschriften

(Berlin) - Anlässlich der Vorstellung der Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erklärt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:


Die Arbeitgeberverbände in Deutschland stehen für eine vielfältige und tolerante Gesellschaft und Arbeitswelt. Gelebte Vielfalt und Toleranz gehören zur DNA der Unternehmen und lassen sich nicht gesetzlich verordnen, sondern müssen überzeugend vorgelebt werden. Ein diskriminierungsfreies Umfeld ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die etwas mit der inneren Haltung von Arbeitgebern zu tun hat.

Die Antidiskriminierungsstelle hat heute mit der Vorstellung ihrer so genannten Evaluation unter Beweis gestellt, dass es ihr nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit der praktischen Wirksamkeit des AGG geht. Beispielsweise soll der Arbeitgeber für das Fehlverhalten von Kunden gegenüber seinen Beschäftigten haftbar gemacht werden - und zwar völlig unabhängig davon, ob ihn überhaupt ein Verschulden trifft. Das entspricht weder dem gesunden Menschenverstand noch dem Anliegen von Toleranz und Vielfalt.

Die Vorschläge aus dem verzerrenden Evaluationsbericht gehören nicht ins Bundesgesetzblatt - sondern in den Papierkorb.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Fax: (030) 20331055

(cl)

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