Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

BDA-Präsident Hundt und DGB-Vorsitzender Sommer zum Abschluss einer europäischen Rahmenvereinbarung zur Telearbeit

(Berlin) - Die Rahmenvereinbarung zur Telearbeit des Europäischen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbandes (UNICE) und des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) haben der DGB-Vorsitzende Michael Sommer und der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Dr. Dieter Hundt am 16. Juli in Berlin begrüßt.

Die Rahmenvereinbarung enthält die wesentlichen Sozial- und Schutzstandards und stellt ein vergleichbares Qualitätsniveau für Telearbeit im europäischen Wirtschaftsraum sicher. Sie ist ein gutes Beispiel für einen Erfolg im sozialen Dialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften auf europäischer Ebene. Der Inhalt der Vereinbarung bezieht sich unter anderem auf den Grundsatz der Freiwilligkeit, den Schutz der Privatsphäre sowie die Aus- und Weiterbildung.

Telearbeitsplätze werden in Europa immer mehr ausgebaut. Es ist zu erwarten, dass in den nächsten zehn Jahren die Zahl von 4,5 Millionen Telearbeitern auf rund 17 Millionen ansteigt.

Mit der Rahmenvereinbarung haben die Sozialpartner in Europa bewiesen, dass sie ein wichtiges Zukunftsthema in Verhandlungen selbständig erfolgreich regeln können.

Jetzt können zwischen den Sozialpartnern und in den Betrieben Regelungen getroffen werden, um die europäische Vereinbarung zur Telearbeit in die nationale Praxis umzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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