Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

BDA und BDI appellieren an den EU-Sozialministerrat: Einigung auf eine praxistaugliche Lösung für die Korrektur der Arbeitszeitrichtlinie dringend erforderlich

(Berlin) - Die deutschen Arbeitgeber appellieren an den EU-Sozialministerrat, eine vernünftige Lösung für die dringend erforderliche Korrektur der Arbeitszeitrichtlinie zu finden. Nachdem der EuGH mit völlig praxisfernen Urteilen auch inaktive Zeiten des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit wertet, will der Ministerrat zu Recht diese Fehlentwicklung durch eine Änderung der Richtlinie korrigieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen die Gewissheit, dass jene Zeiten als Ruhezeiten gewertet werden können, in denen der Arbeitnehmer während seines Bereitschaftsdienstes nicht beansprucht wird. Damit würde man der Praxis in vielen Betrieben gerecht werden, bei denen die Bereitschaftszeit ausschließlich darin besteht, dass sich der Arbeitnehmer im Betrieb anstatt daheim schlafen legt, erklärten BDA und BDI anlässlich der morgigen Sondersitzung des Sozialministerrats der Europäischen Union.

Eine positive Entscheidung zum Bereitschaftsdienst darf jedoch nicht durch anderweitige Beschränkungen der heutigen Regelungen zur Arbeitszeit untergraben werden. Die BDA und der BDI plädieren nachdrücklich für die Beibehaltung der opt-out-Regelung, die mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine Abweichung von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden erlaubt. Diese Regelung darf nicht unnötig eingeengt oder gar ganz in Frage gestellt werden. Sie hilft vor allem Klein- und Mittelbetrieben, Auftragsschwankungen auszugleichen und Beschäftigung zu sichern, erklärten die Verbände.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Dr. Uwe Mazura, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055

(sk)

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