Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

BDB setzt den politischen Dialog fort / Forderungen mit Sachverstand untermauert

(Duisburg) - Anfang Juli 2002 hat Heinz Hofmann, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB), das Gespräch mit Ralf Nagel, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, in Berlin fortgeführt.

Nachdem im März des Jahres zunächst eine kursorische Übersicht über die Probleme der deutschen Binnenschifffahrt erfolgt war, konnte nun – unterstützt durch die fachlich fundierten Beiträge eines Steuerberaters und eines Vertreters aus dem Bankgewerbe – in die Diskussion der Detailfragen eingestiegen werden.

Aus steuerrechtlicher Sicht wurden im wesentlichen drei Phasen eines Unternehmenszyklus diskutiert: die Betriebsgründung, der laufende Geschäftsbetrieb und die Geschäftserweiterung sowie die Betriebsaufgabe/-übergabe. Es wurde vorgeschlagen, dass der Binnenschifffahrt ermöglicht werden müsse, für zukünftige Großreparaturen in den Vorjahren eine Rückstellung zu bilden („Ansammlungsrückstellung“). Dem Fiskus entgingen durch die Glättung der steuerlichen Gewinne in den einzelnen Jahren nur unwesentliche Steuermehreinnahmen.

Sehr ausführlich erläutert und dringend gefordert wurde die schon mehrfach kritisierte Änderung des § 6 b Einkommensteuergesetz. Um die deutsche Binnenschifffahrtsflotte modernisieren zu können, braucht die Binnenschifffahrt eine schnelle Wiedereinführung der Möglichkeit, stille Reserven auf „neue“ Objekte übertragen zu können. Dem Fiskus entgingen über den Gesamtzeitraum des Schifffahrtsbetriebs gesehen kaum Steuereinnahmen, da die Besteuerung stiller Reserven bei Betriebsaufgabe gewährleistet ist.

Des weiteren wurde eine Erweiterung des § 7 g EStG dahingehend vorgeschlagen, dass für die Binnenschifffahrt eine so genannte Ansparrücklage auch für nahezu neue Schiffe (Alter bis zu 20 Jahren) als Rücklage in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren gebildet werden könne. Dem Fiskus entgingen nur unwesentliche Steuereinnahmen, da die Rücklage im Investitionszeitpunkt aufzulösen sei.

Schließlich wurde eine Zuschussgewährung für Investitionen im „Umweltbereich“ vorgeschlagen.

Für den Finanzierungsbereich wurde im Rahmen der Existenzgründungsprogramme eine Anpassung der Höchstbeträge auf bundesweit einheitlich 1 Mio. € gefordert. Da für Existenzgründungsvorhaben nach den derzeitigen Bedingungen generell 15 % Eigenkapital oder Eigenkapitalsurrogate vom Gründer aufzubringen sind, wurde gefordert, dass diese Relation nach Höhe der Investition gestaffelt werden sollte. So sollte der Eigenkapitaleinsatz für Investitionen bis 500.000 € bei 15 % liegen, bis 2 Mio. € bei 10 % und bei Investitionen über 2 Mio. € bei 5 %.

Hinsichtlich der bestehenden Binnenschiffahrtsbetriebe wurde gefordert, die Bürgschaftsprogramme für die Binnenschifffahrt bei sämtlichen deutschen Bürgschaftsbanken wieder einzusetzen, nachdem einzelne Landesbürgschaftsbanken in der letzten Zeit keine Bürgschaften mehr übernommen haben.

Der BDB forderte außerdem die Verlängerung der Fristen für Existenzfestigungsinvestitionen mit Einsatz von ERP- und insbesondere EKH-Programmen auf bundesweit mindestens 4 Jahre, möglichst aber länger.

Abschließend war die Forderung nach einer Aufstellung eines neuen Unterlagenkatalogs für Existenzgründungsförderungsanträge, bezogen auf die heutige Praxis in Abstimmung mit dem Gewerbe, Gegenstand des Gesprächs mit dem Staatssekretär.

BDB-Präsident Hofmann teilte mit, dass er diese Informationen sämtlichen Bundestagsfraktionen zur Verfügung stellen wird, damit alle Parteien nach der Bundestagswahl die gleichen „Startbedingungen“ haben.


Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) Dammstr. 15-17 47119 Duisburg Telefon: 0203/8000650 Telefax: 0203/8000621

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