Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

BDB und BÖB sind mit dem Entwurf des Investitionsrahmenplanes 2011 - 2015 unzufrieden / Transparenz und Klarheit fehlen, Ausbaustrategie an den Bundeswasserstraßen bleibt unklar

(Duisburg / Berlin) - Unzufrieden sind der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) und der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V. (BÖB) mit dem vom Bundesverkehrsministerium vorgeleg¬ten Entwurf eines Investitionsrahmenplanes für die Verkehrsinfrastruktur (IRP). Im IRP soll der Planungsrahmen für die Investitionen in die Schienen¬wege, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserstraßen bis 2015 doku¬mentiert werden. Dargestellt werden soll der Investitionsbedarf für den Erhalt des Bestandsnetzes sowie für die Fortführung der im Bau befindlichen Vorha¬ben und für jene Projekte, die bis 2015 neu begonnen werden sollen. Minister Ramsauer wirbt für den neuen IRP, indem er Transparenz beim Verkehrswe¬gebau verspricht und erklärt, dass der neue IRP praxisnahe Kriterien wie Pla¬nungsstand und Baureife bei der Projektauswahl anlegt.

Für die Bundeswasserstraßen bleibt dieser Planentwurf des Bundesver¬kehrsministeriums allerdings hinter den eigenen Ansprüchen zurück. Die Unterlage wird nur in einem Punkt konkret und ist damit Ausdruck der abso¬luten Mangelverwaltung in der Verkehrspolitik des Bundes: Es fehlen im Was¬serstraßenbereich Milliardenbeträge, um die erforderlichen Investitionen zu tätigen. Bei einem bis 2015 bestehenden Investitionsbedarf von rund 2,6 Mrd. Euro für Ausbaumaßnahmen stehen in Summe nur 700 Mio. Euro zur Verfügung. Die Konsequenz: Neubaumaßnahmen finden gar nicht mehr statt. Ausbaumaßnahmen, wie sie im Bundesverkehrswegeplan oder im bis Ende des Jahres 2010 gültigen Investitionsrahmenplan genannt sind, werden nur mit großer zeitlicher Verzögerung realisiert. Welche wasserbaulichen Ma߬nahmen überhaupt noch ergriffen werden, wann dies erfolgt und in welcher Qualität der Erhalt bzw. Ausbau stattfindet, aber auch, was für Kosten hierfür anfallen, verschweigt das Ministerium. Anders als bei Fernstraße und Schiene gibt es in diesem Papier keinen Projektplan für die Bundeswasser¬straßen. Die Begründung des Ministeriums lautet: "Anders als bei den Schie¬nenwegen des Bundes und den Bundesfernstraßen gibt es für die Bun¬deswasserstraßen keinen gesetzlichen Auftrag für eine projektscharfe Festle¬gung." Im Übrigen sei man zurzeit noch mit einer Festlegung der Prioritäten im Wasserstraßennetz beschäftigt.

Für das System Wasserstraße schafft der IRP-Entwurf damit weder Transparenz, noch Klarheit. Die Häfen, das Schifffahrtsgewerbe und deren Kundschaft können mit diesem IRP-Entwurf für die Wasserstraßen nichts anfangen. Und auch die Bundestagsabgeordneten im Verkehrs- und im Haushaltsausschuss bleiben über die künftige Netzstrategie des Bundesverkehrsministeriums bei den Flüssen und Kanälen komplett im Unklaren.

Dass laut Aussage des Bundesverkehrsministeriums bis 2015 zumindest die reinen Erhaltungsmaßnahmen finanziell gesichert sind, stellt nur einen schwachen Trost dar. Von dem insgesamt bis 2015 verfügbaren Finanzvolu¬men von rund 3,8 Mrd. Euro werden allein hierfür 3 Mrd. Euro veranschlagt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) Pressestelle Dammstr. 15-17, 47119 Duisburg Telefon: (0203) 80006-50, Telefax: (0203) 80006-21

(cl)

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