Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE: Stärkung hochwertiger Verwertung durch Novelle des Elektrogesetzes

(Berlin) - Der Bundesrat berät in seiner heutigen Sitzung die Empfehlungen der Ausschüsse zur Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Die Länderkammer wird mit großer Wahrscheinlichkeit eine umfangreiche Stellungnahme an den Bundestag mit zahlreichen technischen und klarstellenden Änderungen übersenden, die dem Zweck des Gesetzes noch besser Rechnung tragen sollen. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. begrüßt den heute im Bundesrat beratenen Entwurf einer Neufassung des ElektroG. Der Erfolg des Gesetzes wird sich an der Steigerung tatsächlich erfasster und einer hochwertigen Verwertung zugeführter Menge an Elektroaltgeräten messen lassen können. Die Rücknahme über den Handel kann dazu einen großen Beitrag leisten. Die Rücknahmepflicht ist daher ein Schritt in die richtige Richtung.

BDE-Präsident Peter Kurth: "Im Vollzug wird es darauf ankommen, den Abfluss von Mengen in minderwertige Behandlungs- und Verwertungswege sowie den illegalen Export zu unterbinden. Die Meldepflichten konsequent einzuhalten sowie ein durchgängiges Monitoring gesammelter und behandelter Mengen, können dazu einen Beitrag leisten."

Sinnvoll, so Peter Kurth, sei die Aufnahme einer klaren Regelung zum Umgang mit Altgeräten, die Lithium-Ionen-Akkus enthalten. Den Akku bereits an der Annahmestelle vom Elektroaltgerät zu trennen, steigere die Brandgefahr. Vielmehr müsse die Batterie an der Annahmestelle im Gerät verbleiben, um Mensch und Umwelt vor Gefährdungen zu schützen. Eine Separierung der lithiumhaltigen Altgeräte von den nicht-lithiumhaltigen Altgeräten ermögliche einen angemessenen Umgang mit dieser brandgefährdeten Fraktion, erklärt Peter Kurth.

Quelle und Kontaktadresse:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. Pressestelle Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Fax: (030) 5900335-99

(sy)

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