Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

BDE-Vorschlag zur Umsatzsteuer unvereinbar mit grundlegenden Prinzipien des Steuerrechts

(Berlin) - Der VKU widerspricht der Forderung des BDE, hoheitliche Entsorgungstätigkeiten der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer zu unterwerfen. "Der Vorschlag ist unvereinbar mit grundlegenden Prinzipien des deutschen und europäischen Steuerrechts und verkennt die hierzu eindeutige Rechtsprechung sowohl des Bundesfinanzhofs als auch des Europäischen Gerichtshofs", so VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Richtig ist, dass der Staat dort, wo er in Wettbewerb mit der Privatwirtschaft tritt, steuerpflichtig ist. Dies ist bei der Hausmüllentsorgung aber ebenso wenig der Fall, wie zum Beispiel bei der Ausstellung eines Personalausweises. In beiden Fällen müssen und dürfen nur die Kommunen gegenüber dem Bürger tätig werden. Der gesetzliche Auftrag hierzu ist klar und unmissverständlich.

Der Umstand, dass sich die Kommunen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung entscheiden können, private Dienstleister zur Unterstützung einzuschalten, ändert daran nichts. Kommunen sind keine Konkurrenten für private Entsorger, sondern deren Auftraggeber und Kunden. Dies zeigen auch die Zahlen: 50 Prozent der Aufträge der Kommunen werden von privaten Unternehmen der Entsorgungsbranche erledigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Carsten Wagner, Geschäftsführer, Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(cl)

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