Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE begrüßt, dass Bundesregierung die Abfallhierarchie nun europarechtskonform umsetzen will

(Berlin) - Die Europäische Kommission setzt sich durch mit ihrer Rüge der mangelhaften Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie im deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Im Rahmen des am 21.02.2014 gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Art. 258 AEUV hat sich die Bundesregierung in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zu Zugeständnissen bereit erklärt. Die Bundesregierung wird die umstrittene Heizwertklausel bis Ende 2016 streichen.

Nach informellen Informationen aus der Europäischen Kommission hatte diese in ihrem offiziellen Mahnschreiben vom 21.02.2014 unter anderem kritisiert, dass die Bundesregierung die fünfstufige Abfallhierarchie nach Art. 4 Abs. 1 der Abfallrahmenrichtlinie durch die Ausnahmeregelungen in §§ 6 Abs. 2, 7 und 8 KrWG faktisch auf eine dreistufige Hierarchie reduziert hat. In ihrer Erwiderung vom 14.04.2014 hatte die Bundesregierung auf die Kritik der Kommission an der so genannten Heizwertklausel in § 8 Abs. 3 KrWG insbesondere erklärt, dass diese keinen Fall einer Abweichung von der Hierarchie darstelle, gleichzeitig aber Kompromissbereitschaft signalisiert, die Heizwertklausel aufzuheben. Nach der Heizwertklausel ist die energetische Verwertung mit der stofflichen Verwertung gleichrangig, wenn der Abfall einen Heizwert von mindestens 11 000 kJ/kg erreicht.

In den anschließenden Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland hat sich die Bundesregierung schließlich dazu bereit erklärt, die Hierarchie europarechtskonform auszugestalten.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hatte im April 2012 bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen das KrWG eingelegt und dabei auch die Heizwertklausel in § 8 Abs. 3 KrWG gerügt. Denn diese Klausel ermöglicht es, eigentlich rezyklierbare Abfälle in großen Mengen thermisch zu verwerten. Die Heizwertklausel stellt daher im Zusammenspiel mit der Überlassungspflicht für Haushaltsabfälle eine große Behinderung für das Recycling dar und steht damit dem Ausschöpfen weiterer Potenziale der stofflichen Verwertung entgegen.

BDE-Präsident Peter Kurth begrüßt deshalb das Einlenken der Bundesregierung in dieser Frage: "Dass die Heizwertklausel nun aus dem Gesetz gestrichen wird, ist als Erfolg unserer Beschwerde zu werten. Wir freuen uns, dass die Europäische Kommission ihre Aufgabe als Hüterin der Verträge entschlossen wahrnimmt und der fünfstufigen Abfallhierarchie als einem Kernelement der europäischen Abfallpolitik auch in Deutschland zur Durchsetzung verhilft."

Sollte im Rahmen der nun von der Bundesregierung vorzunehmenden Überprüfung und Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften des KrWG keine europarechtskonforme Ausgestaltung erreicht werden, behält sich die Europäische Kommission schon jetzt das Recht vor, noch eine begründete Stellungnahme folgen zu lassen. Das Vertragsverletzungsverfahren wird demnach nicht eingestellt, sondern die Europäische Kommission wird die Umsetzung der von der Bundesregierung gemachten Zugeständnisse genau verfolgen.

Quelle und Kontaktadresse:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. Pressestelle Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Fax: (030) 5900335-99

(mk)

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