Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW teilt die grundsätzlichen Bedenken des Sachverständigenrates bei der Ausgestaltung der Energiewende

(Berlin) - Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat sein Jahresgutachten 2012/2013 veröffentlicht. Das fünfte Kapitel handelt von der Energiepolitik und trägt die Überschrift "Bei der Energiewende mehr Marktwirtschaft wagen". Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärt zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates:

"Der BDEW teilt die grundsätzlichen Bedenken des Sachverständigenrates bei der Ausgestaltung der Energiewende. Es sollte die Maxime "So viel Markt wie möglich und so wenig staatliche Intervention wie nötig" gelten. Wo immer es möglich ist, sollten wettbewerbliche Lösungen den Vorzug genießen. Staatliche Eingriffe in den Markt sollten die Ultima Ratio bleiben, wobei sicherzustellen ist, dass alle erdenklichen markt- und wettbewerblichen Optionen wirklich vorab geprüft worden sind. Doch mit weiteren regulatorischen und nachsteuernden Einzeleingriffen wie bei der von der Bundesregierung geplanten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wird die Energiewende volkswirtschaftlich nicht effizient zu bewältigen sein. Daher hat die Energiewirtschaft mit dem Modell der "Strategischen Reserve" einen konstruktiven, nachvollziehbaren und marktbasierten Vorschlag gemacht. Über ein Auktionsverfahren sollen dringend benötigte Kraftwerkskapazitäten ausgeschrieben und ermittelt werden. Die Strategische Reserve sollte als Alternative zu den vorgesehenen Notstandsregelungen des Bundeswirtschaftsministeriums endlich ernsthaft geprüft werden.

Die Energiewirtschaft teilt darüber hinaus die Kritik des Sachverständigenrates am weiterhin ungebremsten Zubau der Erneuerbaren Energien, insbesondere im Bereich der Photovoltaik. Ob die Politik dies erkannt hat, muss sich noch konkret beweisen. Hoffnung verbinden wir mit der Einigung von Bund und Ländern von letztem Freitag, bis März 2013 eine Abstimmung der Bund-Länder-Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien vornehmen zu wollen. Dies ist die entscheidende Voraussetzung dafür, mehr Planungssicherheit beim Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze zu erhalten. Gleichzeitig muss mit dem Bundesbedarfsplangesetz noch in dieser Wahlperiode der gesetzgeberische Rahmen für einen beschleunigten Netzausbau geschaffen werden.

Der Reformbedarf am EEG sowie am ordnungspolitischen Rahmen für Erneuerbare Energien und konventionelle Ergänzungskraftwerke insgesamt ist sowohl in der Politik, als auch in der Energiewirtschaft bereits seit längerem erkannt. Wichtig ist nun, konzentriert die Arbeit am ordnungspolitischen Gesamtrahmen aufzunehmen. Dies schafft mittel- und langfristig verlässliche Rahmenbedingungen für erneuerbare wie konventionelle Erzeugungskapazitäten auf Basis der Ziele des Energiekonzepts. In diesem Sinne sind die Vorschläge des Sachverständigenrats ein wichtiger Vorschlag im "Wettstreit der Modelle", der in den nächsten Monaten ausgetragen wird. Eine der ersten und prioritären Aufgaben in der neuen Wahlperiode muss dann die Umsetzung des neuen ordnungspolitischen Rahmens sein."

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

(tr)

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