Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zu den Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz zur EEG-Novelle

(Berlin) - "Es ist richtig, dass die Politik an der Einführung von Ausschreibungen für Erneuerbare Energien festhält. Sie sind ein wirkungsvolles Instrument, um den vereinbarten Zubaukorridor einzuhalten und dabei die Kosten möglichst gering zu halten", so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, zu den Verlautbarungen aus der Ministerpräsidentenkonferenz. Das geplante Ausbauvolumen von 2.800 Megawatt brutto für den Ausbau von Windenergieanlagen an Land bewertet der BDEW als vernünftigen Kompromiss. Die Freigrenze, ab der PV-Anlagen an der Ausschreibung teilnehmen müssen, soll nach den Vorstellungen der Politik von 1.000 kW auf 750 kW gesenkt werden.

"Diese Absenkung ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend. Durch diese Freigrenze wird ein Großteil der Anlagen vom Wettbewerb ausgenommen. Das verschenkt Kostensenkungspotential. Hier hätten wir uns mehr Mut von der Politik erhofft", so Kapferer.

Kritisch sieht der BDEW den Ansatz, Deutschland in zwei Netzausbauzonen einzuteilen: "Die Netzengpässe sind unterschiedlich stark ausgeprägt. Es lässt sich keine glatte Linie zwischen Nord- und Süddeutschland ziehen. Hier sollte differenzierter vorgegangen werden. Auf Länderebene gibt es dazu bereits Vorschläge, die weiterentwickelt werden sollten", sagte Kapferer.

Auch der mit der Nord-Süd-Einteilung verbundene Plan, in Norddeutschland den Ausbau der Windenergie an Land auf rund 60 Prozent zu begrenzen, wäre nicht zielführend. Er hätte zur Folge, dass effiziente Anlagen an windreichen Standorten bei den Ausschreibungen keinen Zuschlag erhalten würden. Stattdessen würden weniger effiziente Windenergieanlagen begünstigt. Dazu Kapferer: "Was als Maßnahme zur Senkung der Kosten für Netzengpassmanagement gedacht ist, würde auf der anderen Seite zu einem Anstieg der Vergütungssätze und damit auch einem Anstieg der EEG-Umlage führen. Damit wäre niemandem geholfen. Vielmehr sollten Wege gesucht werden, um den nicht benötigten Strom aus Wind- und PV-Anlagen beispielsweise durch zuschaltbare Lasten zu nutzen. Auch die Nutzung des Stroms in anderen Sektoren wie Wärme und Verkehr wäre effizienter als die Erzeugungsanlagen abzuregeln und deren Betreiber für nicht produzierten Strom zu entschädigen." Der BDEW hat im Hinblick auf die zuschaltbaren Lasten bereits Vorschläge eingebracht und wird sich weiterhin konstruktiv in die Diskussion einbringen.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(sy)

NEWS TEILEN: