Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zu den heute gefassten Beschlüssen des Energiekabinetts

(Berlin) - "Das Bundeskabinett hat sich heute mit zentralen Fragen der Energiewende befasst. Mit Blick auf das Strommarktgesetz hätten wir mehr grundsätzliche Weichenstellungen erwartet, um den Energy-Only-Markt zu ertüchtigen. Beim Digitalisierungsgesetz wurden immerhin wichtige Forderungen und Empfehlungen der Branche aufgegriffen. Es bleiben jedoch auch hier weiterhin zentrale Fragen offen, wodurch die Umsetzbarkeit des gesamten Gesetzes fragwürdig erscheint. Von einem energiepolitischen Durchbruch sind wir auch nach dieser Kabinettssitzung noch weit entfernt", fasst Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, die Beschlusslage zusammen.

"Die Bundesregierung bewegt sich auf einem schmalen Grat: Sie will den Strommarkt durch das freie Spiel von Angebot und Nachfrage so ertüchtigen, dass auch für Extremsituationen ausreichend Kraftwerke und Speicher zur Sicherung der Versorgung gebaut werden und die Kunden ihren Verbrauch aktiv managen. Gleichzeitig beinhaltet das heute verabschiedete Strommarktgesetz jedoch wettbewerbsschädliche Elemente: So soll außerhalb des Marktes in Süddeutschland der Bau neuer Kraftwerke angereizt werden, damit diese als Reservekapazitäten für Versorgungsengpässe zur Verfügung stehen. Hinzu kommt die faktische Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 2015, nach der die Kraftwerksbetreiber für die Bereitstellung von Reservekapazitäten eine Kompensation erhalten. Derartige Richtungsänderungen erschüttern das Vertrauen der Marktteilnehmer und hemmen deren Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft.

Grundsätzlich positiv bewerten wir hingegen den Beschluss des Kabinetts zur Bildung einer Kapazitätsreserve. Diese ähnelt in einigen Punkten in ihrer Funktion und grundsätzlichen Ausgestaltung der Strategischen Reserve, wie sie der BDEW bereits vor Jahren angeregt hatte. Insgesamt kann mit den vorgesehenen Instrumenten und Maßnahmen jedoch nur mittelfristig eine sichere Energieversorgung gewährleistet werden. Wir sprechen uns daher für ein begleitendes Monitoring aus, damit schnell eingegriffen werden kann, falls eine bezahlbare und sichere Versorgung in Gefahr gerät.

Der Beschluss zur sukzessiven Stilllegung von Braunkohlekraftwerken ab Oktober 2016 ist auf die Erreichung der Klimaziele 2020 gerichtet. Es ist also kein Gesamtkonzept für die energiewirtschaftlichen Herausforderungen in den nächsten Jahrzehnten. Erforderlich bleibt ein gesamtgesellschaftlicher Dialog zur Erarbeitung einer strukturverträglichen Lösung. Ein solches Vorgehen ist die Grundlage für das Gelingen der Energiewende. Die Energiewirtschaft hat ihre Bereitschaft zu einem umfassenden Dialog immer wieder betont und eigene Vorschläge in die Diskussion eingebracht.

Das Energiekabinett hat sich zudem mit dem Digitalisierungsgesetz befasst. Es ist ein zentraler Pfeiler, um die Energiewende zukunftsfähig zu machen. Jetzt muss es darum gehen, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie sowohl für die Netzbetreiber als auch für die Kunden tragbar, verlässlich und im vorgesehenen Zeitplan umsetzbar sind. Die Chancengleichheit der Wettbewerber muss garantiert und ein 'Rosinenpicken' verhindert werden. Auch muss die Refinanzierung der immensen Investitionen dringend gewahrt werden.

Der heute verabschiedete Gesetzentwurf liefert nur auf einige dieser zentralen Fragen stichhaltige Antworten. Er greift dafür aber erheblich in bestehende Marktrollen und Prozesse ein, so dass sich erneut die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis und einer tatsächlichen zeitnahen und stabilen Umsetzbarkeit stellt. Immerhin hat das Kabinett einige wichtige Branchen-Forderungen einfließen lassen: Hervorzuheben sind vor allem die Regelungen, die bei den Netzbetreibern zu einer Reduktion des bürokratischen Aufwands in den Kundenbeziehungen und zu mehr Planungs- und Investitionssicherheit gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf führen. Positiv zu werten ist zudem die Einsicht des Kabinetts, dass die geltenden strengen Datenschutzregelungen für den Schutz der Messdaten ausreichen, die Verpflichtung zur informatorischen Entflechtung ist gestrichen. Für die Nutzung und Verwaltung der Daten muss auch die Detailausgestaltung des Gesetzentwurfs sicherstellen, dass jeder Marktteilnehmer alle notwendigen Daten zur Erfüllung seiner energiewirtschaftlichen Aufgaben in der gebotenen Qualität und Schnelligkeit erhält. Dies war und ist eine der wichtigsten Forderungen des BDEW.

Zentrale Fragen für die Digitalisierung der Energiewirtschaft bleiben jedoch weiterhin offen - allen voran die Klärung der Refinanzierung der Investitionskosten bei den Messstellenbetreibern. Vor allem in der ersten Phase des Smart-Meter-Rollouts sind durch den Aufbau der notwendigen Informationstechnologie hohe Investitionen erforderlich. Hier droht eine Finanzierungslücke. Es ist zudem unrealistisch, dass die Erarbeitung und Implementierung derart komplexer Kommunikationswege bereits bis 2017 erfolgt sein soll. Zu tief sind die Eingriffe in bestehende Prozesse und Organisationsstrukturen. Diese Ansicht teilt auch die BNetzA. Damit die Digitalisierung der Energiewende gelingt, wird der BDEW sich bei der Ausgestaltung der Regelungen weiterhin intensiv einbringen und praktische Umsetzungsfragen thematisieren."

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(cl)

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