Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zum Entwurf der Ladesäulenverordnung: / Politik verursacht neue Hürden für den Aufbau der Ladeinfrastruktur / Branche vermisst klares Signal für Investitionen in öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur / Verordnungsentwurf muss überarbeitet werden

(Berlin) - Die Energiewirtschaft hat in einer Stellungnahme den Verordnungsentwurf zum Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektroautos scharf kritisiert. "Der vorliegende Entwurf für die Ladesäulenverordnung weist zahlreiche Mängel und Versäumnisse auf. Nicht nachvollziehbare Grundannahmen, fehlende Berücksichtigung von branchenübergreifenden Empfehlungen sowie die Einführung neuer bürokratischer Auflagen prägen diesen Entwurf. Er muss aus Sicht der Energiewirtschaft dringend überarbeitet werden", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Für viele Unternehmen der Energiebranche stelle sich momentan die Frage, ob weitere Investitionen in die defizitäre öffentliche Ladeinfrastruktur überhaupt wirtschaftlich vertretbar sind. Die Branche habe sich deshalb ein klares Signal von der Bundesregierung erhofft, ob und wie neue Finanzierungsmodelle für den Aufbau eines öffentlichen Ladenetzes gestaltet werden könnten. Die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) hatte hierzu eine Finanzierung durch ein partnerschaftliches Programm von Privatwirtschaft und öffentlicher Hand vorgeschlagen. "Leider hat die Bundesregierung diesen Vorschlag des eigenen Beratergremiums in keiner Art und Weise aufgegriffen", sagte Müller. Zudem fehlten in der Verordnung jegliche Hinweise darauf, wie untereinander vernetzte Bezahl- und Zugangssysteme aufgebaut werden könnten. Für die Akzeptanz der Autofahrer sei vor allem wichtig, dass sie auch spontan ohne Probleme an allen öffentlich zugänglichen Säulen laden können. Entsprechende Vorschläge des BDEW hierzu liegen auf dem Tisch.

Schließlich bringt die in dem Entwurf geplante Registrierungspflicht für Ladesäulen eine neue bürokratische Hürde für Betreiber von Ladeinfrastruktur. "Obwohl es sich bei der öffentlichen Ladeinfrastruktur um einen nicht regulierten Bereich handelt, möchte die Bundesregierung eine neue Registrierungsstelle bei der Bundesnetzagentur ansiedeln. Das ist aus Sicht der Energiewirtschaft der falsche Weg", so Müller. Die Registrierung neuer Ladesäulen sollte kosteneffizient und bürokratiearm organisiert werden - beispielsweise durch eine von der Wirtschaft organisierten Lösung. So dokumentiert der BDEW mit seiner halbjährlichen Erhebung zur öffentlichen Ladeinfrastruktur den kontinuierlichen Aufbau von Lademöglichkeiten für Elektromobile in Deutschland. Diese Daten werden auch zunehmend von anderen Akteuren genutzt. Ferner ist der BDEW auf Wunsch des Bundeswirtschaftsministeriums die zentrale Codevergabestelle von Identifikatoren für Elektromobilität. Dies belege, dass derartige Aufgaben durchaus von der Wirtschaft selbst übernommen werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Jan Ulland, Stellv. Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(sy)

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