Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zum Entwurf zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

(Berlin) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute den Entwurf zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vorgelegt. Hierzu erklärt Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

"Schon jetzt werden durch KWK-Anlagen etwa 56 Millionen Tonnen CO2 im Jahr im Vergleich zu einer getrennten Erzeugung von Strom und Wärme eingespart. Angesichts dieser großen Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung für die Energiewende und den Klimaschutz ist es unverständlich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den hier definierten Zielen der KWK-Ausbau faktisch zum Stillstand gebracht wird. Die Bundesregierung sollte vielmehr daran festhalten, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der gesamten Stromerzeugung auf 25 Prozent zu steigern. Dies ist selbst unter optimalen Rahmenbedingungen nicht mehr - wie noch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen - bis 2020 erreichbar. Wir schlagen daher eine Streckung des 25-Prozent-Ziels bis 2025 vor.

Die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums reichen noch nicht aus, um den KWK-Anlagenbestand ausreichend zu sichern und den Neubau von KWK-Anlagen angemessen anzureizen. So ist unverständlich, warum bestehende KWK-Anlagen auf Kohlebasis von einer Unterstützung ausgeschlossen werden sollten, obwohl auch sie gegenüber der getrennten Erzeugung eine relevante CO2-Einsparung bewirken. Positiv ist zwar, dass das BMWi auf Anregung des BDEW von seinem ursprünglichen Vorschlag Abstand genommen hat, den Bestandsanlagen grundsätzlich erst ab einer Größe von zehn Megawatt erhöhte Zuschläge zu gewähren. Die jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium vorgesehene neue Grenze von zwei Megawatt ist aus unserer Sicht jedoch fachlich ebenfalls nicht begründbar und konterkariert dezentrale Energiekonzepte. Dezentrale KWK-Lösungen unter zwei Megawatt spielen beispielsweise in zahlreichen regionalen Klimaschutzprogrammen und der quartiersbezogenen Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden eine große Rolle.

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist der Brückenschlag zwischen flexibler, konventioneller Effizienz und einer besseren Systemintegration der Erneuerbaren Energien. Zudem bildet sie eine wichtige Klammer zum Wärmemarkt. Deshalb sollten wir am Ziel eines ehrgeizigen KWK-Ausbaus festhalten. Der BDEW wird sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren für weitere Verbesserungen der Förderung einsetzen."

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Jan Ulland, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(cl)

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