Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zum Referentenentwurf für die EEG-Novelle: / Ausschreibungen für Erneuerbare Energien sind der richtige Ansatz / Windenergieformel sollte auch PV-Dachanlagen einbeziehen / BDEW schlägt neues Instrument gegen Netzengpässe vor

(Berlin) - Im Zuge der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für die EEG-Novelle unterstreicht der BDEW seine Unterstützung für das Ausschreibungsverfahren. Dazu BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand: "Die Förderhöhe für Strom aus Erneuerbaren Energien künftig per Ausschreibung zu ermitteln, ist richtig. Damit lässt sich der weitere Ausbau gut steuern. Der Wettbewerb um den Förderzuschlag wird die Kosteneffizienz erhöhen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Integration der Erneuerbaren Energien in den Strommarkt."

Allerdings habe der Referentenentwurf noch offene Flanken, die es zu schließen gelte: "Mit der 'Windenergieformel' kann es gelingen, den von der Politik vorgesehenen Zubaukorridor von 40 bis 45 Prozent Erneuerbaren-Anteil am Bruttostromverbrauch bis 2025 einzuhalten. Allerdings wäre es absurd und wirtschaftlich fatal, wenn mit dieser Formel ausgerechnet die günstigste Erzeugungsart - Windenergie an Land - ausgebremst würde. Wir sprechen uns deshalb mit Nachdruck dafür aus, dass auch PV-Dachanlagen in den Korrekturpfad einbezogen werden. Immerhin liegen hier die Stromgestehungskosten doppelt so hoch. Die Windenergieformel sollte dementsprechend angepasst werden. Hierfür haben wir konkrete Vorschläge erarbeitet", so Weyand. Problematisch ist auch, dass bei den Ausschreibungen zu viele Ausnahmen gemacht werden. Das verzerrt den Wettbewerb und verhindert, dass insbesondere bei PV-Dachanlagen Potentiale zur Kostensenkung ungenutzt bleiben

Der BDEW hat zudem einen Vorschlag für die effizientere Bewirtschaftung von Netzengpässen eingebracht. Denn durch die wachsende Einspeisung aus Erneuerbaren Energien und den stockenden Netzausbau müssen zunehmend Maßnahmen zur Netzentlastung ergriffen werden. Dazu Weyand: "Die Netzbetreiber brauchen ein Instrument, um Netzengpässen vorzubeugen. Wir empfehlen, ihnen die Möglichkeit einzuräumen, Anreize für Letztverbraucher sowie Speicherbetreiber zu setzen, damit sie im Fall eines Netzengpasses den überschüssigen Strom abnehmen. Die Netzbetreiber wissen, wo es vermehrt zu Netzengpässen kommt und können für diese Netzabschnitte Verträge für die Netzentlastung abschließen."

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(sy)

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