Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zum Sondergutachten der Monopolkommission / Hohe Wettbewerbsintensität auf deutschem Energiemarkt bestätigt / BDEW: Im Strommarktgesetz vorgesehene Kapazitätsreserve kann Versorgungssicherheit nur mittelfristig gewährleisten

(Berlin) - Heute hat die Monopolkommission ihr Sondergutachten zu leitungsgebundenen Energien veröffentlicht. Im Fokus stehen die Weiterentwicklung des Energy-Only-Marktes 2.0 und die Wettbewerbsintensität auf dem deutschen Markt. Die Monopolkommission weist bei der vorgesehenen Kapazitätsreserve zur Absicherung des Energy-Only-Marktes 2.0 darauf hin, dass dies nur ein mittelfristiges Instrument zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sein könne und mit effizienzsichernden Maßnahmen verbunden sein müsse. Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärt hierzu in einer ersten Bewertung: "Die Absicherung des Strommarktes 2.0 mit einer Kapazitätsreserve ist aus Sicht des BDEW in jedem Fall dringend geboten, um die Systemstabilität zu sichern. Bereits vor drei Jahren hatte der BDEW die Bildung einer sehr ähnlich wirkenden strategischen Reserve angeregt. Allerdings können die im Entwurf des Strommarktgesetzes vorgesehen Regelungen die Versorgungssicherheit nur mittelfristig gewährleisten, da sie keine Investitionen in dringend benötigte Kraftwerkskapazitäten anreizen können. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Monitoring halten wir daher für essentiell. In diesem Zusammenhang bekräftigen wir unsere Empfehlung, den Energy-Only-Markt mit einem dezentralen Leistungsmarkt abzusichern, sobald sich abzeichnet, dass die Kapazitätsreserve zu groß wird."

Zudem bestätigt die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten die hohe Wettbewerbsintensität auf dem deutschen Energiemarkt. In der Tat ist dieser durch eine große Akteursvielfalt geprägt. Im Vertriebssegment hält Deutschland im europäischen Vergleich eine Spitzenposition inne: Im Schnitt konkurrieren pro Netzgebiet 80 Stromanbieter und 30 bis 50 Gaslieferanten um die Gunst der Kunden. Insgesamt stellen wir fest, dass in den vergangenen Jahren in puncto Wettbewerbsintensität große Fortschritte erzielt wurden und der deutsche Strom- und Gashandelsmarkt eine sehr hohe Liquidität aufweist. Die Energieunternehmen haben hierzu durch Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, aber auch durch freiwillige Maßnahmen, einen erheblichen Beitrag geleistet."

Um den Wettbewerb im Großhandel weiter zu stärken, empfiehlt die Monopolkommission den Ausbau der Engpassmanagementsysteme im Strom- und Gassektor sowie die Schaffung eines europäischen Energiebinnenmarktes. "Der BDEW schließt sich dieser Bewertung an und weist darauf hin, dass die von der europäischen Regulierungsbehörde ACER empfohlene faktische Auflösung der deutsch-österreichischen Preiszone ein gravierender Rückschritt wäre. Diese gilt als Leuchtturm für Wettbewerb im europäischen Stromhandel. Die hier ermittelten Großhandelspreise haben für den gesamten europäischen Raum Signalwirkung", so Müller.

Die Monopolkommission schlägt in ihrem Sondergutachten vor, Alternativen zum Netzausbau intensiver zu prüfen. Hierzu gibt es zwar Ansätze wie beispielsweise das Ampelkonzept oder Spitzenkappungen. "Der BDEW weist jedoch darauf hin, dass ein zügiger Netzausbau eine Grundvoraussetzung für die Systemintegration der Erneuerbaren Energien und den Erhalt der Systemstabilität insgesamt ist. Dem Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze muss daher weiterhin höchste Priorität eingeräumt werden", betonte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(cl)

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