Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur Anhörung der KWK-G-Novelle im Wirtschaftsausschuss: Potenziale der KWK nicht verschenken / Ziel eines KWK-Anteils von 25 Prozent an der gesamten Stromerzeugung beibehalten / Förderbedingungen anpassen

(Berlin) - Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat sich in der heutigen Anhörung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses mit Nachdruck für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der klimaschonenden und flexiblen KWK-Technologie eingesetzt. "Der Regierungsentwurf geht zwar tendenziell in die richtige Richtung, wird in seiner aktuellen Fassung den Herausforderungen der Energiewende und den diesbezüglich großen Potenzialen der Kraft-Wärme-Kopplung aber noch nicht gerecht", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in der Anhörung.

"Schon jetzt werden durch KWK-Anlagen etwa 56 Millionen Tonnen CO2 jährlich im Vergleich zu einer getrennten Erzeugung von Strom und Wärme eingespart. Kraft-Wärme-Kopplung ist damit ein idealer Baustein der Energiewende. Der Bundestag sollte - wie am vergangenen Freitag auch vom Bundesrat gefordert - daran festhalten, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der gesamten Stromerzeugung auf 25 Prozent zu steigern. Dies ist - wie noch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung bekräftigt - bis 2020 jedoch nicht mehr erreichbar. Wir schlagen daher eine Streckung des bisherigen 25-Prozent-Ziels bis zum Jahr 2025 vor. Auch der Bundesrat hat sich diesem Vorschlag angeschlossen.

Zur Rettung des KWK-Anlagenbestands ist die Einführung eines neuen Zuschlags vorgesehen. Dies ist ein richtiger Schritt, allerdings sollte der Bundestag auch hier noch nachbessern. Beispielsweise werden Anlagen mit einer Leistung von weniger als zwei Megawatt von der Bestandsunterstützung ausgeschlossen. Das trifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die gerade im Leistungsbereich zwischen fünf Kilowatt und zwei Megawatt investiert haben. Damit würden ausgerechnet dezentrale KWK-Konzepte beispielsweise in Wohnquartieren und kommunalen Einrichtungen wie Schulen oder Schwimmbäder benachteiligt.

Unverständlich ist aus BDEW-Sicht zudem, dass bestehende KWK-Anlagen auf Kohlebasis von einer Unterstützung ausgeschlossen werden sollen, obwohl auch sie gegenüber der getrennten Erzeugung eine relevante CO2-Einsparung bewirken. Zudem würden mit dem Gesetzentwurf auch Anlagen, die noch im Rahmen des vom KWK-G 2012 gefördert werden, von der Bestandsunterstützung ausgeschlossen. Das ist nicht gerechtfertigt. Auch diese Anlagen führen - im Vergleich zu einer getrennten Erzeugung - zu einer relevanten CO2-Einsparung. Der im Regierungsentwurf vorgesehene Zuschlag für Bestandsanlagen ist darüber hinaus mit 1,5 Cent/kWh zu gering. Zu diesem Ergebnis kam bereits die Evaluierungsstudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Herbst 2014. Seither sind die Börsenstrompreise noch weiter gefallen, so dass der wirtschaftliche Betrieb der Anlagen gefährdet ist. Der Bundesrat hat hier eine Förderhöhe von 2 Cent/kWh eingefordert - ein Wert, der sich mit den Berechnungen des BDEW deckt. Auch der BDEW fordert für Gas-KWK-Anlagen im Bestand eine zusätzliche Förderung von 2 Cent/kWh, während für bestehende Kohle-KWK-Anlagen ein Zusatzbetrag von 1 Cent/kWh ausreichend erscheint.

Darüber hinaus ist fraglich, ob die vorgesehenen Förderbedingungen den notwendigen Neubau sowie die Modernisierung von KWK-Anlagen ausreichend anreizen werden. Ohne vernünftige Rahmenbedingungen werden zahlreiche sinnvolle KWK-Projekte ins Stocken geraten oder gleich gestoppt. So fordert nicht nur der BDEW, sondern auch der Bundesrat einen KWK-Zuschlag von 3,8 Cent/kWh für Neuanlagen mit einer Leistung von über zwei Megawatt.

KWK und Wärmenetze sind für die Umsetzung der Energiewende im Wärmebereich sowie für die Erreichung der Energieeinspar-, Effizienz- und Klimaschutzziele in Städten und Gemeinden ein zentraler Baustein. In Verbindung mit Wärmespeichern und Power-to-Heat leistet die flexible KWK nicht nur einen relevanten Beitrag zur Versorgungssicherheit, sondern auch zur Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in das Energiesystem. Deshalb sollten wir am Ziel eines ehrgeizigen KWK-Ausbaus festhalten und die vorgesehenen Förderbedingungen nachjustieren."

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(dw)

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