Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur Anhörung zum Gesetzentwurf 'Digitalisierung der Energiewende': / Digitalisierungsgesetz: Fairen Wettbewerb ermöglichen / BDEW: Gesetzentwurf enthält noch zahlreiche Baustellen / Refinanzierung der hohen Investitionen nicht gesichert

(Berlin) - Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat heute seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende eingereicht. Die Energiewirtschaft unterstützt das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums, die gesetzlichen Grundlagen für die Digitalisierung der Energiewirtschaft zu legen. Der Referentenentwurf beinhaltet aus BDEW-Sicht auch einige richtige Ansatzpunkte wie etwa den Verzicht auf den flächendeckenden Einbau intelligenter Messsysteme. Zugleich enthält er aus BDEW-Sicht jedoch noch zahlreiche Baustellen. "Die vorgesehenen Regelungen können - bei richtiger konkreter Ausgestaltung - einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das zukünftig immer stärker auf Erneuerbaren Energien basierende Stromversorgungssystem effizient zu steuern. Dabei müssen jedoch die Eingriffe in bestehende Prozesse und Organisationsstrukturen und die dadurch anfallenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen stehen - dieser Aspekt kommt aus unserer Sicht jedoch noch deutlich zu kurz", bemängelte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in Berlin.

Müller betonte, der Wettbewerb im Messwesen müsse unter fairen, also gleichen Bedingungen erfolgen. "Die Unternehmen der Energiewirtschaft können mit ihrem langjährigen Knowhow im Bereich des Messwesens den erforderlichen Wandel erfolgreich mit gestalten - sowohl als Messstellenbetreiber als auch als Anbieter von neuen intelligenten Produkten und Dienstleistungen. Dafür brauchen sie jedoch Rahmenbedingungen, die diskriminierungsfrei ausgestaltet sind, damit sie die gleichen Wettbewerbschancen haben wie andere Marktteilnehmer auch." Bisher sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich wettbewerbliche Messstellenbetreiber auf die betriebswirtschaftlich ertragsreichen Einbaufälle konzentrieren dürfen, während grundzuständige Messstellenbetreiber auch betriebswirtschaftlich unrentable Einbauten durchführen müssen. "Seitens des Gesetzgebers wird stets eine Gleichbehandlung gefordert, an dieser Stelle jedoch nicht umgesetzt - dies ist zum Schaden der Unternehmen", kritisierte Müller.

"Zu den noch offenen Fragen gehört auch die Refinanzierung der Investitionskosten bei den Messstellenbetreibern. Vor allem die erste Phase des Rollouts, in der der Aufbau der notwendigen Informationstechnologie erfolgen muss, führt zu hohen Investitionen. Diese müssen als Kosten im Rahmen der Entgeltregulierung anerkannt werden", so Müller. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Preisobergrenzen für Messstellenbetriebsentgelte bilden diese Kosten aus BDEW-Sicht bisher jedoch nicht ab.

Das Gesetz müsse darüber hinaus sicherstellen, dass jeder Netzbetreiber genau die notwendigen Daten zur Erfüllung seiner energiewirtschaftlichen Aufgaben in einer entsprechend hohen Qualität erhält, wenn die Energiewende erfolgreich umgesetzt werden soll.

"An verschiedenen Stellen weist der Referentenentwurf zudem zumindest missverständliche Formulierungen auf, die je nach konkreter Ausgestaltung einen sehr weitreichenden Eingriff in das bestehende Geschäftsmodell und Rollen der Netzbetreiber bedeuten können", betonte Müller.

"Für ein Gesetz dieses Umfangs und dieser Bedeutung war die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgesehene zeitliche Planung für die Anhörung der Verbände sehr. Für die Unternehmen sind nun die Fristen zur Umsetzung kaum einhaltbar. Es wäre für alle Beteiligten sehr hilfreich, wenn auch nach der heutigen Konsultation eine diesbezügliche vertiefende Diskussion ermöglicht würde. Der BDEW wird sich bei der weiteren inhaltlichen Ausgestaltung des Gesetzes intensiv einbringen", so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Jan Ulland, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(cl)

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